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"Ich mach doch nix" - Artikel vom 31.05.2008

 

 

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Die Problematik der Zeigelust, auch fälschlicherweise Zeigesucht genannt, spiegelt sich fast täglich in den diskriminierenden Horrormeldungen zahlreicher Zeitungsmeldungen und Fernsehberichten wider. Sensationslust und Einschaltquoten haben einen erheblichen Anteil an dieser Entwicklung.

 

Die Zeigelust hat viele Facetten, von denen hier mehr oder weniger die strafbare Variante beim männlichen Exhibitionismus zur Sprache kommen soll. Weshalb männliche Exhibitionisten? Ganz einfach deshalb, weil der Paragraph 183 StGB nur Männer unter Strafe stellt. Das bereits seit August 1999 bestehende Diskussionsforum zu diesem Thema hat viele Fragen aufgeworfen, die wir - das sind Alfred und Achim - hier zu klären versuchen. 

 

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Links im Bild: Titelfoto zu einem Artikel aus der WAZ vom Mai 2007, in dem Alfred Esser von seinem Drang erzählt, sich fremden Frauen zeigen zu müssen. (Nackte Tatsachen aus dem Leben eines Exhibitionisten). Klicken Sie hierzu auf das nebenstehende Motiv oder klicken Sie hier.


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Schwuler Outdoor-Sex soll nach § 183 StGB verfolgt werden
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Niemand schreit hier nach der Polizei ...

... er aber wird gejagt wie ein Schwerverbrecher !!!

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Häufig gestellte Fragen aus unserem Diskussionsforum

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Bei solchen Meldungen bleibt einem die Spucke weg: Was hätte dieser arme Kerl (mit Krückstock) der jungen Frau wohl antun können? Weibliche Betrachter machen zu 95 Prozent eine Anzeige, wenn sie einem Exhibitionisten begegnen, obwohl ihnen nach einer Zurschaustellung in der Regel bewußt wird, wie harmlos er ist. Ihnen ist oft nicht klar, welchen zerstörerischen Effekt sie damit beim Betroffenen auslösen. Die Ächtung des Phänomens der Zeigelust ist so enorm, daß der Anteil in der Bevölkerung (incl. Ärzte, Therapeuten, Wissenschaftler, Anwälte), der sich damit intensiv befaßt, äußerst gering ist. Weiblicher Exhibitionismus hingegen fndet wohlwollende Blicke, Anerkennung und die Ausklammerung im Strafgesetzbuch. Soetwas nennt sich Rechtstaat?

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Exhibitionismus einmal von der humorvollen Seite
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Radelnder Exhibitionist

Detmold. Sein entblößtes Geschlechtsteil hat ein Mann am Samstag einer Joggerin in Detmold präsentiert. Die Polizei ermittelt. Die 31-Jährige war nach Angaben der Polizei gegen 17 Uhr auf dem Hermannsweg in Richtung Stoddartstraße unterwegs, als sie von dem Mann auf dem Fahrrad überholt wurde. Er hatte zuvor auf einer Parkbank gesessen. Einige Meter vor der Joggerin hielt er an und drehte sich mit entblößtem Geschlechtsteil der jungen Frau zu, ehe er das Weite suchte. Die Joggerin lief bis zum Parkplatz an der Stoddartstraße und traf dort einen Reiter. Beide suchten nun den Tatort gemeinsam auf, konnten den Exhibitionisten aber nicht mehr antreffen. Er soll etwa 20 Jahre alt sein und dunkle, mittellange lockige Haare tragen. Die Frau schätzt den Mann auf l ,80 Meter groß, er soll von normaler Statur sein. Bekleidet war der Gesuchte mit einer längeren dunkelblauen Jacke und einer weiten blauen Jeans. Er hatte eine Colaflasche dabei, auf dem Gepäckträger des Herrenrades waren schwarze Motorradhandschuhe befestigt. Hinweise erbittet die Polizei in Detmold unter ® (05231) 6090.

Klick drauf ...
Betroffene berichten über positive Erfahrungen -
hier: Alfredo auf dem CSD in Köln 2003 - klick auf das Bild ...

Wichtiger Hinweis für betroffene Exhibitionisten: 

Solange das Geschlechtsteil nur gezeigt wird, nicht aber daran "manipuliert" wurde, wie es immer so schön heisst, ist der Straftatbestand von Exhibitionismus nicht erfüllt. Er ist auch dann nicht erfüllt, solange sich niemand durch eine sexuelle Zurschaustellung belästigt fühlt. In einem Gerichtsverfahren sollte dieser Gesichtspunkt keineswegs außer Acht gelassen werden. Die sexuellen Motive müssen offensichtlich, sie müssen erkennbar sein. Dies ist eigentlich nur der Fall, wenn ein Vorzeiger onaniert oder entsprechende Bewegungen macht. Mehr dazu hier ... 

Mal ganz abgesehen davon: Einen Leser muß doch solch eine Zeitungsmeldung stutzig machen. Wie ist es möglich, daß sich eine 31jährige Frau vor einem 20jährigen, vermutlich noch hübschen jungen Mann in die Hose scheißt und die Polizei alarmiert? Immerhin war ihr nach der Zurschaustellung die Harmlosigkeit bewußt. Sie konnte also nicht mehr von einem Vergewaltiger ausgehen und hatte daher nicht den geringsten Anlaß zu einer Anzeige. Der einzige Grund, der hinter diesen unüberlegten und feigen Petzereien steckt, kann Männerhaß und die Aufstachelung der jährlich erscheinenden Zeitungsmeldungen sein, in denen vor Exhibitionisten gewarnt und zum Schrei nach der Staatsmacht aufgerufen wird. Welche Auswirkungen eine Anzeige für den Betroffenen haben kann, lesen Sie hier ...

Das Archiv aller gesammelten Pressemeldungen bietet einen Einblick in die gnadenlose Verfolgung harmloser Vorzeiger und stellt klar, mit welchem Erfindungsgeist die Zeitungsredaktionen "Verantwortung" für eine Minderheit zeigen. Parallelen wie die Hetzjagd auf Homosexuelle sind erkennbar. Wer sich dagegen auflehnen will, sollte mit Leserbriefen immer wieder an die zuständigen Redakteure herantreten und diese zu einer realitätsbezogenen Berichterstattung ermahnen. Wenn Sie weitere Fahndungsmeldungen sehen wollen, klicken Sie hier ...

 

(Aus unserem Archiv)

Die Webseite zum Ministerium der Justiz finden Sie unter
www.bmjv.de


Wenn Sie ein Protestschreiben oder Vorschläge und Aufklärungshinweise 
an den Minister richten wollen, dann schreiben Sie an:

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Mohrenstraße 37
10117 Berlin
Telefon: 030/ 18 580 0
Fax: 030/ 18 580 - 95 25
E-Mail: poststelle@bmjv.bund.de     

Weitere aktuelle Informationen zu diesem Thema finden Sie hier ...

 Ist der Exhi wirklich harmlos? Kriminologische Studie 
Zum Download

 

Hier unser Banner. Laden Sie es sich herunter (7,42 KB) und werben Sie damit auf Ihrer
Webseite, um auf die Fehlentscheidungen in der Politik und Diskriminierungen
zeigefreudiger Menschen, insbesondere Männer, aufmerksam zu machen!

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Letzte Aktualisierung: 22.09.2020
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