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Exhibitionismus wird in aller Regel nur auf Antrag verfolgt. Es ist sozusagen ein Antragsdelikt. Bei Zurschaustellungen vor Kindern wird allerdings die Staatsanwaltschaft automatisch tätig. Dann berührt die Straftat das öffentliche Interesse und wird ohne Antrag zur Anzeige gebracht und gilt sogar als Kindesmißbrauch. Das Verfahren hierzu geht für den Betroffenen weniger glimpflich aus.

Schlimm genug und ebenso verbunden mit katastrophalen Folgen ist bereits eine "ganz normale" Anzeige, die meistens von den Frauen gemacht wird. Und dies, obwohl sie nach einer Zurschaustellung durch einen Mann die Harmlosigkeit des Exhibitionisten erfahren haben oder bereits vorher kannten. Die Frage nach den Gründen für dieses Phänomen können vermutlich nur die Anzeigensteller selbst beantworten. Möglicherweise fürchten sie, der (harmlose) Exhi könnte sich zu einem Vergewaltiger wandeln und nachfolgende Passanten belästigen. So ist auch diese Erkenntnis bei den Frauen sicher die Folge einer ungenügenden Aufklärung.

Doch mit welchen Repressalien hat ein Betroffener nach einer Anzeige und der damit verbundenen Verurteilung zu rechnen? Über diese Frage machen sich am wenigsten die sogenannten "Opfer", also die Betrachter/Innen Gedanken, was auch das eifrige Herbeiholen der Polizei erklärt. Alfred Esser hat dies in seinem Buch "Zeigen verboten" am eindrucksvollsten geschildert, denn er hat diesen Kanossaweg unzählige Male beschreiten müssen. Eine Anzeige kann pauschal gesagt das Leben eines Mannes völlig zerstören bis hin zum Selbstmord. Die privaten und beruflichen Konsequenzen stehen in keinem Verhältnis zur "Tat".

 

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