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Exhibitionismus
- die sexuelle Lust am Zeigen -
Erkenntnisse, Fakten und Wissenswertes
von Alfred Esser

Zu meinem Buch „Zeigen verboten“ Exhibitionismus – ein verkanntes Problem, das 1996 veröffentlicht wurde, hier eine Fortsetzung und Ergänzung. Beiträge und Berichte, die ich durch Erkenntnisse und Erfahrungen aus 20 Jahre Aktivität mit betroffenen Exhibitionisten, der Justiz, Polizei, Therapeuten, den Medien und der Gesellschaft machte, sollen weiteren Einblick in das brisante Tabuthema geben. Die WORD-Datei mit 37 Seiten (in einer ZIP verpackt) hat eine Größe von 462 KB. Bei techn. Problemen schreiben Sie bitte an waldfkk@aol.com

Hinweis:
Allgemeine Fragen zum Thema finden Sie auf dieser Webseite oder auch auf der Internetpräsenz der AHS (Arbeitsgemeinschaft Humane Sexualität) unter
http://www.ahs-online.de/fg-exhi



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Unser Flyer zum Verteilen
So schön kann doch kein Mann sein ...
zur Ansicht des Flyers bitte hier klicken

Die Idee stammt von Achim, Text und Layout von Alfredo, für die Verantwortlichkeit zeichnet die AHS. Ein Flyer zum Herunterladen und Verteilen, in dem unbedarften Kritikern das Phänomen der Zeigelust näher erläutert wird. Das Ziel einer Verbreitung besteht darin, Vorurteile abzubauen. Adressaten könnten Polizeidienststellen, Zeitungsredaktionen, Schulen sowie Universitäten sein, um nur einige Beispiele zu nennen. Bei techn. Problemen schreiben Sie bitte an waldfkk@aol.com

Hinweis:
Allgemeine Fragen zum Thema finden Sie auf dieser Webseite oder auch auf der Internetpräsenz der AHS (Arbeitsgemeinschaft Humane Sexualität) unter
http://www.ahs-online.de/fg-exhi


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PDF-Datei 200 KB

 

FAQ - Fragen und Antworten
zum Thema Exhibitionismus

Einer unserer eifrigen Mitstreiter namens Alfredo hat sich die Mühe gemacht, die sich immer wiederkehrenden Fragen aus unserem Diskussionsforum zusammenzustellen und kompetent zu beantworten. Zum Lesen benötigen sie die Textverarbeitung WORD. Sie können auch hier klicken und die Seite als HTML-Dokument abspeichern. Bei techn. Problemen schreiben Sie bitte an waldfkk@aol.com

Hinweis:
Allgemeine Fragen zum Thema finden Sie auf dieser Webseite oder auch auf der Internetpräsenz der AHS (Arbeitsgemeinschaft Humane Sexualität) unter
http://www.ahs-online.de/fg-exhi



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Exhibitionismus
Ist der "Exhi" wirklich harmlos?
von Rudolf Heimann

Der Exhibitionismus sei - so befinden Kaiser/Kerner/Sack/Schell-hoss (Hrsg.) in ihrem "Kleinen kriminologischen Wörterbuch" - das harmloseste aller Sexualdelikte. Sehe man einmal von den hinsichtlich der Auswirkungen gemeinhin weit überschätzten Exhibitionen vor Kindern und den sehr seltenen und atypischen Übergängen in manifeste Aggressionen ab, dann sei Exhibitionismus nicht mehr als eine unschickliche Belästigung. Vor diesem Hintergrund hat der Verfasser des folgenden Artikels eine Untersuchung auf der Basis der polizeilichen Datenbestände Hessens durchgeführt, deren Ergebnis hier vorgestellt wird.

Quelle:
KRIMINALISTIK - Unabhängige Zeitschrift für die kriminalistische Wissenschaft und Praxis, 55. Jahrgang, 2/01 S.90ff.
http://www.kriminalistik.de



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Sexualtherapeut Dr. Peter Niehenke 
schreibt zu dieser Studie:

In der Zeitschrift "Kriminalistik", Ausgabe 2/01 erschien ein Artikel von einem PolizeihauptKommissar Rudolf Heimann mit dem Titel "Exhibitionismus". Im Untertitel fragt er: "Ist der ‚Exi’ wirklich harmlos?" Der Untertitel spielt darauf an, dass die überwiegende Zahl seiner aufgeklärten und denkfähigen Kollegen Exhibitionismus als harmlos einstufen. Dem setzt er als Fazit seiner Recherchen entgegen: "Jeder vierte tritt wegen schwererer Delikte sexualisierter Gewalt in Erscheinung." Diese Art Überlegung, ob Exhibitionisten anderweitig als Straftäter auffallen, ist schon im Ansatz idiotisch und für die strafrechtliche Bewertung des Exhibitionismus aufgrund rechtstaatlicher Prinzipien selbstverständlich völlig irrelevant! Wo kämen wir denn hin, wenn wir eine Tat nicht deshalb bestrafen, weil von dieser Tat eine Gefahr ausgeht, sondern deshalb, weil Menschen, die diese Tat begehen, zuweilen zu anderen Handlungen neigen, von denen dann eine Gefahr ausgeht. Übertragen wir doch diese hanebüchen dämliche Argumentationsfigur nur mal auf Steuersünder oder Autofahrer: Wir müssten das Trinken von Alkohol grundsätzlich unter Strafe stellen, weil ein Teil der Menschen, die Alkohol trinken, auch dadurch auffallen, dass sie in schwerer und andere Menschen extrem gefährdender Weise die Straßenverkehrsordnung verletzen.

Wer darüber diskutieren möchte, der kann das hier tun

 

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Antrag auf Gewährung von Zuschüssen
Wenn Sie eine Selbsthilfegruppe gründen möchten, können Sie einen Zuschuss gem. gemäß § 20, 4 SGB V beantragen. Laden Sie sich das dazugehörige Formular herunter, in dem Sie mit der rechten Maustaste auf die Download-Grafik klicken und "Ziel speichern unter" anwählen. Beim Netscape klicken Sie auf "Verknüpfung speichern unter".
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