Frauen dürfen das  |  täglicher Exhibitionismus  |  Nacktjogger sind keine Exhibitionisten  |  Das alberne Mantelklischee  |  Keine Sucht, sondern Sexualausrichtung  |  Abschaffung des § 183 StGB  |  Die erste und einzige Selbsthilfegruppe  |  Zeigen verboten - Literaturhinweis

uf den nachfolgenden Seiten soll das Phänomen der Zeigelust näher beleuchtet werden, vor allem aber will ich dem zum Teil unberechtigten Druck der Öffentlichkeit durch Aufklärung begegnen. Mein Name ist Achim und ich führe Sie mit Unterstützung von Alfred Esser, dem Gründer und Leiter der ersten und einzigen Selbsthilfegruppe für Exhibitionisten in Deutschland, durch diese Seiten. Ich lebe meine Zeigelust in der homosexuellen Szene aus, wie viele Schwule übrigens auch. Meine Zielgruppe sind ausschließlich männliche Betrachter. Sowohl das Umfeld als auch die eher gelassenere Zielgruppe verhindern eine Konfrontation mit der Justiz. Insoweit sind mir Gericht und Polizei fremd. Doch die Erfahrungen leidgeprüfter Exhis, die ich u.a. in Dortmund in einer männliche Betrachter. Sowohl das Umfeld als auch die eher gelassenere Zielgruppe verhindern eine Konfrontation mit der Justiz. Insoweit sind mir Gericht und Polizei fremd. Doch die Erfahrungen leidgeprüfter Exhis, die ich u.a. in Dortmund in einer Selbsthilfegruppe persönlich kennenlernte, sprechen eine andere Sprache und lassen mich am Kampf gegen eine ungerechte Gesetzgebung und Ächtung in der Bevölkerung ebenfalls aktiv werden. Ich kann es nun mal nicht leiden, wenn sich Politiker mit ihrer gesetzgeberischen Moral über triebhafte Funktionen des Menschen hinwegsetzen in dem Irrglauben, damit dem Schutz der zumeist weiblichen Betrachter gerecht zu werden. Bei Zielgruppen wie Kinder sehe ich das anders, wenn sexuelle Handlungen im Spiel sind. Hierzu mehr unter pädophile Exhis. Zeigt sich ein Exhi jedoch nur nackt, ohne daß ein sexueller Hintergrund offensichtlich wird, müßte auch dies die Toleranz der Bevölkerung und Justiz finden, weil der Anblick eines Menschen wohl kaum zu psychischen Schäden führen kann. Siehe hierzu auch die endlose Diskussion im Waldfkk-Forum des Nacktläufers aus Freiburg, mittlerweile auch aus gutem Grunde "Zwangsburg" genannt.

Der Bekanntheitsgrad zeigefreudiger Betroffener zielt jedoch häufiger auf heterosexuell veranlagte Exhibitionisten ab. Die Ursache hierfür ist naheliegend, weil in den Medien im Zusammenhang mit der Zeigelust und im Zusammenhang mit dem Strafgesetzbuch fast ausnahmslos über diese eine Gruppe berichtet wird. Dabei wird übersehen, daß die Anzahl homosexueller und lesbischer VorzeigerInnen keineswegs geringer ist. Verdeckt wird hierdurch auch die Tatsache, daß weibliche Zurschaustellungen mit sexuellen Handlungen in der Öffentlichkeit keine Seltenheit sind. Sie werden strafrechtlich nicht verfolgt, sind bereits aufgrund ihrer tolerierten, gar hochgeschätzten Zeigelust keine Berichterstattung wert. Zur Akzeptanz und den unterschiedlichen Reaktionen männlicher oder weiblicher Zurschaustellungen hat Alfred Esser einen Artikel geschrieben, den die AHS in ihre Präsentation aufgenommen hat.

Mir liegt es fern, männlichen Exhibitionismus auf Teufel komm raus salonfähig zu machen, denn dies ist angesichts der überwiegend unaufgeklärten Bevölkerung ein sehr langer Prozeß und würde sicher auch nicht im Interesse jener liegen, die sich als Opfer einer Zurschaustellung sehen oder glauben, Exhis (so die Kurzform der Betroffenen) könnten mit ihrem Handeln das Persönlichkeits- und Selbstbestimmungsrecht ihrer BetrachterInnen beschneiden. Wohl eher fühlen sich die Vorzeiger, also die Betroffenen selbst in die Enge getrieben, deren sexuelle Entfaltung durch Angstmacherei, Ächtung und ungenügende Aufklärung ins Hintertreffen gerät. Im Grunde ist das Phänomen von der Bevölkerung längst akzeptiert, wenn wir Exhibitionismus einmal aus einer anderen, uns geläufigeren Sichtweise betrachten:

Zurschaustellungen begegnen wir ständig in unseren Tageszeitungen oder Zeitschriften durch Abbildungen nackter weiblicher und männlicher Körper, wir nehmen Anteil an exhibitionistischen Darbietungen auf unserem Bildschirm sowohl im Fernsehen als auch im Internet. Diese Art von Exhibitionismus, von der auch Kinder nicht verschont bleiben, wird mit Toleranz belohnt. Kinder dürfen sich auch öffentliche Paarungen von Tieren anschauen, ohne traumatisiert zu werden. Das Trauma selbst entsteht übrigens bei Kindern erst durch die "Verhöre" und den suggestiven Einfluss des elterlichen und behördlichen Umfeldes nach einer Begegnung mit einem Exhibitionisten. Mehr dazu unter diesem Link. Hingegen wird der männliche E. dämonisiert und kriminalisiert. Doppelmoral und Heuchelei sind an der Tagesordnung. In einem Referat von Dr. Peter Niehenke, einem Sexualtherapeuten aus Freiburg im Breisgau, kommen diese Gesichtspunkte sehr deutlich zum Ausdruck. Sobald sich nackte Menschen im Freien bewegen, sinkt die Toleranzgrenze um ein Vielfaches. Ich denke hier zunächst an die Baggerseen und Liegewiesen, an denen sich Nackte tummeln. FKK-Vereine klammere ich einmal aus, weil deren Areale als offiziell zugelassen gelten, was das Nacktsein angeht. Gehe ich noch eine Stufe weiter nach unten, so ist bereits Stirnrunzeln, gar Entsetzen, immer häufiger aber auch Akzeptanz und Gelassenheit angesagt, wenn sich Nackte in aller Öffentlichkeit sportlich betätigen, die z.B. das Nacktjogging betreiben. Doch hier gilt es, eine dicke Trennungslinie zwischen dem reinen Nacktsein und dem strafbaren Exhibitionismus zu ziehen:

Auch wenn es den Anschein erweckt, daß es sich hierbei um Exhibitionisten handelt, so trübt dieser gewaltig. Nacktjogger, wie auch der Freiburger Sexualtherapeut Dr. Peter Niehenke, sind NICHT dem Druck (Trieb) einer Zurschaustellung ausgesetzt, die ja beim E. sexuell motiviert ist. Die Gründe für ihr Verhalten liegen ganz woanders. Sie (und dazu gehöre auch ich) wollen insbesondere IHR RECHT, nach dessen bestehender Gesetzeslage es derzeit KEIN VERBOT gibt, in der Öffentlichkeit, wo auch immer, nackt herumzulaufen. Aber nicht nur das: Bei ausreichender Aufklärung in der Bevölkerung, die Nacktsportler noch mit großer Skepsis und darin sogar eine Bedrohung (bei Frauen) sehen, wäre es jedem möglich, ohne Konventionen und Repressalien durch das machtstrebende Auftreten der Behörden freizügig und nackt die "natürlichste Sache der Welt" zu erfahren und auszuleben. In Ghettos eingesperrte FKK-Anhänger, die angeblich unter sich bleiben wollen, würde der Vergangenheit angehören. Und jeder FKKler könnte bestätigen, aus welchen Gründen er sich seiner Kleidung entledigt, vor allem in der freien Natur! Das alles hat KEINEN sexuellen Hintergrund, ist also nicht Exhibitionismus im Sinne von § 183 ff. StGB. Wer sich mit diesem Thema näher beschäftigen will, der möge das Waldfkk-Forum aufsuchen.

Auch in dem dort ansässigen Forum ist eine Diskussion um das Thema Exhibitionismus nicht ausgeblieben. Ein gewisser Zusammenhang zwischen NacktjoggerInnen und den "Exhis", wie man im Volksmund auch sagt, war zu erwarten, weil sehr viele Menschen den Unterschied nicht erkennen (wollen). Mit Nacktheit in der Öffentlichkeit werden oft viele Dinge in einen Topf geworfen. Nacktläufer, Exhibitionisten, Vergewaltiger, Erregung öffentlichen Ärgernisses etc. werden auf eine Stufe gestellt, was natürlich grober Unfug ist. Und gerade deshalb sah ich mich veranlaßt, ein separates Diskussionsforum ins Leben zu rufen, das sich ausschließlich mit Exhibitionismus beschäftigen soll.

Mein Anliegen ist es, hier vornehmlich den klischeehaften Exhibitionisten (der mit dem Mantel, den es übrigens gar nicht gibt) zur Diskussion zu stellen und jedem eine Plattform zu bieten, auf der er seine Meinung kundtun und auf der er sich informieren kann. Wichtig ist mir, daß verschiedene Perspektiven beleuchtet werden, denn nur mit Hilfe negativer Reaktionen und einem umfassenden Erfahrungsaustausch läßt sich der Umgang mit Exhibitionisten "erträglicher" gestalten, können Vorurteile abgebaut werden. Vielen ist nicht bekannt, daß es auch weibliche "Exhis" gibt, deren Zurschaustellungen jedoch NICHT zur Anzeige kommen, weil der Gesetzgeber meint, daß nur von Männern eine Bedrohung ausgeht. Deshalb stellt der § 183 a StGB (Strafgesetzbuch) "Erregung öffentlichen Ärgernisses" auch nur männliche Exhibitionisten unter Strafe. Ist dies im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes ("vor dem Gesetz sind alle gleich") überhaupt vertretbar?

Exhibitionismus sehe ich persönlich NICHT als ZeigeSUCHT, sondern als eine Bereicherung unserer Sexualität, eine sexuelle Präferenz wie auch Sadomasochismus, Spanking etc. Die Probleme der Zeigelust liegen im Grunde auf der Seite der/des Betrachters(in). Er/Sie kommen im Umgang mit E. nicht zurecht, weil sie möglicherweise infolge einer tatsächlich stattgefundenen Vergewaltigung (jedoch nie durch einen Exhibitionisten!!!) vorbelastet sind. Ein Vorzeiger meidet grundsätzlich den körperlichen Kontakt, ist aber durchaus zum normalen Geschlechtsverkehr mit einem Partner, einer Partnerin in der Lage. Er gilt zwar bei Wissenschaftlern, Behörden und in der Gesellschaft als krank, ist es aber nicht. Wohl aber sind viele Betroffene einem Leidensdruck ausgesetzt, weil ihnen die Justiz zu schaffen macht. Therapeuten haben die Eigenschaft, über Exhibitionismus die haarsträubendsten Definitionen zu verbreiten, weil sie meinen, das Gebiet ausreichend erforscht zu haben und sich von den Betroffenen selbst nichts sagen lassen zu müssen. Das ist ein gewaltiger Trugschluß. Oft wird z.B. behauptet, der Betroffene würde seine Lust aus dem Erschrecken, also aus dem Schock seiner BetrachterInnen gewinnen. Diese These ist leider weitverbreitet, aber völlig daneben! Mehr dazu unter Definitionen.

Eine weitere, und damit am meisten vertretene Gruppe von Exhibitionisten sind jene, die sich Frauen zur Schau stellen (müssen) und mit der Justiz in Konflikt geraten. Sie sehen ihre Zeigesucht als eine Belastung und wollen davon loskommen. Es sind die unglücklichen Exhis. Nicht selten werden E. zu Haftstrafen verurteilt, wodurch ihr Lebensweg gezeichnet ist. Und dies nur, weil vielleicht mal wieder eine weibliche Betrachterin unaufgeklärt war, sich bedroht fühlte und als einzigen Ausweg eine Anzeige bei der Polizei sah. Grundsätzlich sollte jeder wissen: Exhibitionismus ist keine Krankheit, folglich auch NICHT HEILBAR! Da gibt es nichts zu heilen. Dann nämlich müßte Heterosexualität, Bisexualität, Homosexualität, die lesbische Liebe und was es sonst so alles gibt, erfolgreich therapierbar sein. Wer danach strebt, handelt inhuman. Die Sexualität an sich beinhaltet ja diese Eigenschaften und müßte demnach "heilbar", also abzuschaffen sein. Abnorme Sexualrichtungen sind keine Rechtfertigung für deren Vernichtung. Therapien haben bei Exhibitionisten einzig und allein den Zweck, den Betroffenen (oder auch die Betroffene) vorübergehend "ruhig" stellen zu können und den gerichtlichen Auflagen nachzukommen. Viele Therapeuten sind allerdings nicht bereit, unter diesem Zwang tätig zu werden, weil der Patient nicht aus eigenem Willen, aus eigener Kraft gegen seine Zeigelust handelt. Haftstrafen sind hier völlig ungeeignet und stehen nicht im Verhältnis zur Straftat.

Apropos Strafgesetzbuch: Die mit der Justiz in Berührung gekommenen Exhibitionisten wollen nicht nur Aufklärungsarbeit leisten, sondern auch erreichen, daß der Paragraph 183 StGB abgeschafft wird und Exhibitionismus in der hier zu diskutierenden Form allenfalls als Ordnungswidrigkeit verfolgt wird. Er ist nicht nur menschenunwürdig, sondern verstößt eindeutig gegen die Gleichstellung von Mann und Frau. Ein Betroffener läßt sich ohnehin kaum vom Strafmaß leiten. Würde man per Gesetz die Sexualität verbieten wollen, so wäre auch dies praktisch nicht umsetzbar. Eine "Sucht", wie auch Alkoholismus ist immer mit einem Zwang zu einer bestimmten Handlung verbunden, denn auch ein Sexualtrieb hat in gewissem Sinne Suchtcharakter, auch wenn die Zeigelust eigentlich keine Sucht ist. Diesen Zeigedrang haben viele Exhibitionisten nicht immer unter Kontrolle (wie auch jeder normale Mensch, der seinem sexuellen Trieb nachgeht), was aber keineswegs bedeutet, daß sie zu sexuellen Übergriffen neigen, wie dies allzugern in den Medien verbreitet wird. Moralisten und Menschen, die sich nie ernsthaft mit dem Thema auseinandergesetzt haben, sehen im Vorzeiger sogar einen Vergewaltiger, der seine BetrachterInnen verfolgt. Hilfreich zu diesem Themenkomplex ist auch der Artikel zur Frage: Ist der § 183 noch zeitgemäß?

Bekanntlich gibt es zu fast jeder Krankheit die Einrichtung von Selbsthilfegruppen. Alfred Esser aus Dortmund ist beispielsweise so ein Gründer und Initiator einer solchen Gruppe, die erstmals im März 1988 als einzige in Deutschland ins Leben gerufen wurde. Er selbst ist heute noch einer der zahlreichen "unglücklichen" Exhis, der seine Erfahrungen an andere Betroffene weitergibt und Ratschläge erteilen konnte, die in Einzelfällen sogar zu (juristischen) Erfolgen geführt haben. Wer den Kontakt zu Alfred Esser suchen will, wende sich an die Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe (K.I.S.S.), SHG Exhibitionisten, Alfred Esser, Leuthardstr. 6, 44135 Dortmund - Telefon: (0231) 52 90 97. Darüber hinaus sind auf den Seiten der Arbeitsgemeinschaft Humane Sexualität e.V. (AHS) eine ganze Reihe von Informationen zu diesem Thema abrufbar.

Weil auf Alfred Esser eine Unmenge an negativen Erfahrungen auf diesem Gebiet eingestürzt ist, hat er sich 1996 entschieden, ein Buch zu schreiben. Es ist unter dem Titel "Zeigen verboten" im Reiner Padligur Verlag erhältlich (ISBN 3-922 957-43-9), hat 150 Seiten und kostet 19,80 DM. Inhalt: Ein Exhibitionist beschreibt, wie er lange Jahre unter dem Zwang seiner Zeigesucht stand, immer wieder von Frauen, vor denen er sich entblößte, angezeigt und infolgedessen siebzehn Mal verurteilt wurde. Er schildert, wie er nach langem Suchen einen stationären Therapieplatz fand und damit die Hilfe, seine Sucht nicht abzulegen, aber zu beherrschen. Gleichzeitig schloß er eine harmonische Ehe und setzt sein, wie neu gewonnenes Leben zur Gründung einer Selbsthilfegruppe für Exhibitionisten ein, der ersten und bislang einzigen in Deutschland. Ein geglücktes Buch über ein letzten Endes geglücktes Leben.

In diesem Sinne und mit diesen ersten Informationen soll es an dieser Stelle genug sein. Gern stehe ich im Forum oder unter meiner E-Mail-Adresse selbstverständlich auch kritischen Fragen Rede und Antwort. Viel Spaß nun beim Herumstöbern auf den nachfolgenden Seiten!

 

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