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Berichte zum 
Vortrag von Dr. Peter Niehenke

4. Juni, der Tag der Veranstaltung hier klicken
Denkanstoss Rechtsanwalt Imig
Eindrücke von Alfred Esser zum 4. Juni
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Am 4. Juni 2002 fand um 19.00 Uhr in den Räumen des Gesundheitsamtes (Nebenstelle Bornstr. 239) Dortmund ein Vortrag statt mit anschließender Diskussion zum Thema

Ist Exhibitionismus gefährlich?

zu dem die SHG / Gesprächskreis der Exhibitionisten eingeladen hatte.

Referent war der aus Funk und Fernsehen bekannte Sexualtherapeut Dr. Peter Niehenke aus Freiburg. Laut Anklageschrift (§ 183 StGB) der Staatsanwaltschaft ist männl. Exhibitionismus von besonderem öffentlichem Interesse, auch wenn er nach der heutigen Gesetzeslage nur auf Antrag verfolgt wird.

Die Strafverfolgung selbst wie auch das damit verbundene Leid der Betroffenen sowie die Ursachenforschung der Zeigelust, aber auch die Heuchelei und Doppelmoral in unserer Gesellschaft waren Schwerpunktthemen des Abends. Viele Definitionen zu Exhibitionismus entsprechen nicht der Realität und diskriminieren bzw. kriminalisieren den Vorzeiger in einer äußerst ungerechten Weise, während weibliche Zurschaustellungen gern gesehen und toleriert werden. Dies und mehr kam im Referant und in einer anschließenden Diskussion sehr stark zum Ausdruck.

Eingeladen waren alle behördlichen Stellen, Betroffene, aber auch sogenannte Opfer, die direkt oder indirekt mit dem Thema konfrontiert werden bzw. aus beruflichem Anlaß konfrontiert worden sind und im Umgang mit dem Phänomen der Zeigelust ggf. Probleme haben. Anonymität war für jeden Teilnehmer gewährleistet. Desweiteren hat das WDR-Fernsehen mit dem Sexualtherapeuten ein ausführliches Interview gemacht. Wir wollten mit dieser Veranstaltung ein Zeichen für Toleranz setzen, einem Vorurteil entgegentreten, aber auch nichts beschönigen oder zu Straftaten auffordern.

Damit das Thema auch in die Öffentlichkeit dringen sollte, waren alle Medien herzlich willkommen. Videoaufnahmen konnten wir aus Gründen der Anonymität nur mit dem Einverständnis des Einzelnen zulassen.

Der Eintritt war frei!

Auskünfte und Wegbeschreibungen zum Gesundheitsamt 
(für zukünftige Gruppenabende) erteilen gern:
KISS Tel. 0231-529097
Gesundheitsamt Tel. 0231-5022534

sowie

Alfred Esser
Gründer und Leiter der
ersten Selbsthilfegruppe in Dortmund

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4. Juni 2002, der Tag der Veranstaltung
Achim berichtet über seine persönlichen Eindrücke

Gegen 18:00 Uhr konnten Alfred Esser und ich sowie Oliver Pape von der AHS (Arbeitsgemeinschaft Humane Sexualität) Herrn Dr. Peter Niehenke, unseren engagierten Referenten und Sexualtherapeuten, auf dem Bahnsteig des Hauptbahnhofes in Dortmund herzlich begrüßen. Nach einem kleinen Plausch und dem Einchecken ins Hotel eilten wir zum Veranstaltungsort in die Bornstraße. Dort angekommen, erwarteten uns bereits einige Stammbesucher der Selbsthilfegruppe sowie ein Fernsehteam des WDR. Peter wurde für ein ausführliches Interview sogleich in Beschlag genommen und stand für Fragen zum Thema Exhibitionismus Rede und Antwort. Im Kern kamen Teile aus dessen Referat zur Sprache wie u.a. die Frage "Ist E. gefährlich".

Gegen 19 Uhr und auch etwas später füllte sich der Raum allmählich. Es erschien u.a. Rechtsanwalt Rainald Imig aus Dortmund, der bereits zahlreiche Betroffene erfolgreich vertreten hat sowie ein Arzt der forensischen Medizin. Vertreter der Justiz und Polizei konnte ich nicht ausmachen. Ich mußte zu meinem Erstaunen feststellen, daß lediglich 2 Prozent aller Einladungen zum Erfolg führten, denn Alfred Esser hatte mindestens 1.000 Stück verschickt, ganz zu schweigen von den verschickten eMail-Einladungen meinerseits an die Behörden, an Betroffene, aber auch an die sogenannten Opfer, die hier endlich einmal Gelegenheit gehabt hätten, ihr Leid, das durch den Anblick eines Exhibitionisten enstanden sein soll, vorzutragen. Für Ringfahndungen ist sich die Staatsmacht nicht zu schade, wenn es jedoch um Aufklärung geht und darum, sich über das Phänomen der Zeigelust genauer zu informieren, sind diese Leute plötzlich wie vom Erdboden verschluckt.

Von irgendeiner Seite hörte ich, die Veranstaltung sei zu einseitig gewesen, das Thema sei verharmlost worden, man wolle den Paragraphen 183 abschaffen, er sei inhuman. Mit der "Einseitigkeit" ist das so eine Sache: Wenn sich überwiegend Betroffene sehen lassen haben, mag dies zutreffen, wenngleich aus den eigenen Reihen Einlassungen zur Sprache kamen, die durchaus eine kontroverse Diskussion auslösten. Hierzu aber später.

Alfred Esser begrüßte um 19:20 Uhr zunächst alle Besucher (gerademal ca. 25) dieser für uns wichtigen Veranstaltung und stellte Peter in seiner Eigenschaft als Sexualtherapeut vor, bedankte sich für sein Kommen und für seine Bereitschaft, zum Thema etwas vorzutragen. Er fügte einen Schuss Humor hinzu und "beruhigte" die Anwesenden mit dem Hinweis, dass während der Veranstaltung niemand die Hose herunterlassen werde. Im Raum befand sich eine junge Dame, die Lebensgefährtin eines Mathematikers und selbst Bewährungshelferin, die sich zum Thema "Therapieauflagen" dann im Rahmen der Diskussion noch zu Wort meldete. Zusammengenommen waren lediglich zwei weibliche Zuhörer anwesend, wenn man die Redakteurin einer hiesigen Zeitung mitrechnet. Die BILD-Zeitung hatte diesen Termin leider verschlafen, brachte dann aber später noch einen kleinen Bericht, verdrehte dabei jedoch den Sachverhalt und schrieb, Exhibitionismus sei eine Krankheit. Genau das Gegenteil hatte Alfred Esser im Interview gesagt. Aber was wäre die BILD-Zeitung, wenn sie nicht lügen würde?

Nun aber zum Vortrag, der im Wortlaut unter diesem Link nachlesbar ist. Peter hatte mit seiner durchaus lockeren Haltung, aber auch seiner angespannten Mimik die Ernsthaftigkeit der Thematik suggeriert und die Aufmerksamkeit der Beteiligten bereits zu einem Zeitpunkt auf sich gelenkt, bevor er ein einziges Wort an die Zuhörer/Innen gerichtet hatte. Dann begrüßte auch er ganz offiziell alle Anwesenden und begann mit dem Vortrag, auf dessen Inhalt alle schon sehnsüchtig warteten. Auch ich hatte zu diesem Zeitpunkt nicht die leiseste Ahnung, wie Peter sein Referat aufgebaut hat und auf welcher Basis er zu argumentieren beabsichtigte. In etwa konnte man es sich denken, wobei die Doppelmoral und Heuchelei in unserer Gesellschaft ganz klar an erster Stelle steht. Auf den Vortrag selbst muß ich hier nicht eingehen, dieser ist ja nachlesbar.

Dem ca. 40minütigen Referat schloss sich eine zunächst zurückhaltende, dann aber sehr lebhafte Diskussion an, aus der ich einige Beispiele herausgreifen möchte. Peter hatte u.a. den Anblick sexueller Handlungen von Mensch und Tier in der Öffentlichkeit herausgestellt und die Frage gestellt "Welchen Schaden könnten sie (Erwachsene und Frauen) also nehmen, wenn sie, statt der Sexualität unter Tieren, Sexualität eines Menschen wahrnehmen würden?" Ein Betroffener aus Herne kam schließlich mit der Einlassung, man könne Tier und Mensch nicht miteinander vergleichen. Paarungen seien etwas ganz anderes als sexuelle Handlungen unter Menschen, was die Zumutbarkeit in der Öffentlichkeit angeht. Sein Problem war, dass er diese Einschätzung nicht rational begründen konnte. Und wo irrational "argumentiert" wird, so Peter, da käme es zu barbarischem und unangemessenem  Umgang durch die Justiz mit Betroffenen, aber auch "Opfern". Denen, vor allem Kindern, die Zeuge  von Zurschaustellungen wurden, werde nämlich suggeriert, Sexualität sei etwas ganz Furchtbares (siehe Baurmann-Studie). Das eigentliche Trauma ensteht übrigens nicht durch die Begegnung mit dem E., sondern erst durch die negativen Einwirkungen in der Verwandschaft, bei den Verhören durch die Polizei und durch unaufgeklärte Therapeuten.

Die oben bereits erwähnte Bewährungshelferin hatte Peter gefragt, weshalb es so schwierig sei, den gerichtlichen Auflagen gerecht zu werden, wonach der Betroffene oft eine Therapie in Anspruch nehmen muß. Es gäbe kaum Therapeuten die sich dieser Themaik annehmen wollten. Peter entgegnete, auch er würde einen unter gerichtlichen Zwang stehenden Betroffenen sehr ungern zu therapieren versuchen, ganz abgesehen davon, dass E. keine Krankheit ist und somit nicht heilungsbedürftig. Aber der Staat verlange es nun einmal. Ein freiwillig zu ihm kommender "Patient" sei für Peter absolut o.k., weil in diesem Fall der eigene Wille vorhanden sei und ein therapeutisches Gespräch durchaus sinnvoll erscheint sowie harmonisch verlaufe.

In einer sehr eindrucksvollen Schilderung konnte Klaus von der Selbsthilfegruppe Köln verdeutlichen, mit welcher Brutalität die Justiz auf den Betroffenen einwirkt, der mehrfach wegen exh. Handlungen verurteilt wurde und einige Monate im Strafvollzug verbüßen mußte. Sein Leidensweg dauerte etwa 2 Jahre, bis er einen Selbstmordversuch unternahm, der glücklicherweise vereitelt werden konnte. Klaus hatte infolge willkürlicher Anzeigen durch weibliche Betrachter nicht nur seinen Arbeitsplatz, sondern auch Freunde verloren, wollte dann aufgrund der permanenten Gängeleien staatlicher Gewalt nicht mehr weiterleben. Inzwischen hat sich die Sache etwas beruhigt, nachdem ihm ein Richter im Hinblick auf seine Suizidhandlung 5 Monate Untersuchungshaft angerechnet hatte und nach Hause schicken konnte. Es wurde darüber gesprochen, dass Betroffene in ähnlich gelagerten Fällen im Strafvollzug erkannt (meist sind die wahren Urteile unter den Gefangenen nicht bekannt) und dann wie Kinderficker behandelt wurden. Klaus hatte in dieser Hinsicht "Glück" und konnte zumindest ohne körperliche Blessuren davonkommen. 

Die seelischen Schäden kann ihm keiner nehmen, die hat der Staat bzw. der Gesetzgeber verursacht, der in verantwortungsloser Weise ein Gesetz geschaffen hat, das angeblich an "humanen Prinzipien" gemessen wird. Was an einem Gesetz, das die sexuelle Selbstbestimmung in höchstem Maße in Frage stellt und eine völlig normale Sexualausrichtung wie Exhibitionismus beim Mann dämonisiert, human sein soll, vermag wohl kaum jemand nachzuvollziehen. Wer dies kann, möge es bitte rational, aber nicht "aus dem Bauch heraus" begründen. Der Griff nach dem Scheinargument "Opfer" ist angesichts unserer freizügigen und "weltoffenen" Bevölkerung nun wirklich kein Aspekt mehr, über den es sich lohnt, zu diskutieren oder gar zu streiten. Insbesondere dann nicht, wenn täglich festzustellen ist, dass weiblicher Exhibitionismus nur allzu gern gesehen wird und von der Strafverfolgung ausgeschlossen ist. Peter prangert schon aus diesem Grunde den Paragraphen 183 StGB (Erregung öffentlichen Ärgernisses) an und fordert zurecht, dass dieser abgeschaft gehöre. Auch greift hier nicht das Belästigungsargument, weil wir täglich mit derlei konfrontiert werden, die zudem gesundheitliche Schäden auslösen, denken wir nur an den blauen Dunst oder die Autoabgase.

Rechtsanwalt Imig räumte in einem anderen Zusammenhang ein, dass man als Exhibitionist nicht zu provokativ, sondern eher defensiv auftreten solle. Vermutlich hatte er diese "Strategie" aus dem juristischen Blickwinkel vorgeschlagen, um Strafmilderung im Einzelfall zu erreichen. Dem erwiderte Peter mit dem Beispiel der Homosexuellen und dem Volk in der ehemaligen DDR. Wären diese "Gruppen" defensiv in Erscheinung getreten, hätte sich bis heute nichts an den damaligen Mißständen geändert. Ganz im Gegenteil müßten betroffene Exhibitionisten massiv und möglichst organisiert auf die Straße gehen und für ihre Neigung sowie für Toleranz kämpfen. Sie müssen offensive Reaktionen zeigen und ihre Gegner davon überzeugen, dass deren "Argumente", die sie aus dem Bauch herauslassen, völlig absurd sind und keine Strafverfolgung oder Sanktionen in irgendeiner Weise rechtfertigen.

Es wäre zu schön gewesen, wenn sich Vertreter der Justiz oder Polizei zu dem einen oder anderen Aspekt zu Wort gemeldet hätten. Aber sie glänzten halt durch Abwesenheit, ihnen fehlte vielleicht auch der Mut zu einer kontroversen Auseinandersetzung. Peter fand nämlich auf jede Einlassung die passende Antwort. Ich persönlich hätte mir auch Schüler/Innen oder Vertreter der jüngeren Generation gewünscht, die in ihrem Umfeld überwiegend leider noch immer mit sehr negativen und hanebüchenen Beurteilungen zum Thema Exhibitionismus konfrontiert werden. Aufklärung bereits im Elternhaus, spätestens im Unterricht ist die Grundlage für einen entspannteren Umgang mit Betroffenen. Aber genau das Gegenteil ist gängige Praxis - und wird durch unsachliche Beiträge in den Medien sowie durch dramatische Zeitungsmeldungen über Ringfahndungen und dergleichen zudem geschürt. Vorurteile sind die Folge. Ich hatte in diesem Zusammenhang die zahlreichen Definitionen in den Sexlexika einiger Internetseiten zu E. angesprochen und meine Empörung über solch einen Unsinn zum Ausdruck gebracht.

Alfred Esser bot während der Veranstaltung auf einem Nebentisch im Eingangsbereich des Gesundheitsamtes, dem Veranstaltungsort in der Bornstraße, sein Buch "Zeigen Verboten" zum Verkauf für 10 € (Sonderpreis) an. Der WDR zeigte bereits am Folgetag (05.06.2002) im Regionalprogramm das mit Peter geführte Interview und schwenkte mit der Kamera einmal durch die Stuhlreihen, ohne dass dabei Gesichter zu erkennen waren. Insoweit kann man meiner Ansicht nach durchaus auf einen gelungenen und erfolgreichen Tag zurückblicken, dessen Inhalt auch ein wenig in die Öffentlichkeit getragen wurde. Nicht zuletzt sei auch an dieser Stelle dem Referenten Dr. Peter Niehenke nochmals für seine tolle Arbeit gedankt, sein Beitrag hat sicher vielen Betroffen den Rücken gestärkt und hoffentlich auch viele Kritiker sowie Behördenvertreter zum Nachdenken bewegen können.

 

 

Denkanstoss von Rechtsanwalt Imig

Sehr geehrter Herr Esser,

ich komme noch einmal zurück auf den Vortrag von Herrn Niehenke am 04.06.2002. So unterhaltsam er war, so wenig hilfreich dürfte er für den einzelnen Betroffenen gewesen sein, da der Kampf um eine Streichung oder weitere Liberalisierung des § 183 zwangsläufig wie bei den Homosexuellen eine Preisgabe der Anonymität verlangt.

Ich meine deshalb, dass Sie einstweilen auf dem Weg, den Sie bisher so erfolgreich gegangen sind, weitergehen sollten. Vielleicht ergibt die Diskussion um die Ausweitung der DNA-Probe auf Exhibitionismus die Möglichkeit, die Strafbarkeit des Exhibitionismus in der Öffentlichkeit erneut in Frage zu stellen.

Darüber hinaus kann es meines Erachtens hilfreich sein, die Schwierigkeiten wenn nicht gar Unmöglichkeit der Durchsetzung des gesetzlichen Auftrages, sich einer Therapie zu unterziehen, mangels therapiebereiter Therapeuten als ein Prozeßhindernis anzusehen, was dann letztlich zu einer - erneuten - Einstellung eines Verfahrens Anlaß geben kann.

Ich versuche derzeit über die Therapeutenkammer in Düsseldorf mir eine private Liste mit therapiewilligen Therapeuten für das gesamte Bundesgebiet zu erstellen, da aufgrund Ihrer Internetpräsenz immer mehr auswärtige Mandanten zu mir stoßen, die Hilfe erwarten. Überhaupt erscheint die Internetpräsenz wegen der gewährleisteten Anonymität ein sehr geeignetes Forum zu sein, Ihre Anliegen einem interessierten Kreis vorzutragen. Vielleicht könnte Ihre Internetseite insoweit noch etwas ausgeweitet werden. Dies nur als kleine Reaktion auf den ansonsten für mich sehr interessanten Abend.

Mit freundlichen Grüßen
Imig, Rechtsanwalt

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Dortmund, den 20.06.2002

 

 

"Großveranstaltung" der Exhibitionisten SHGruppe / Gesprächskreis aus Dortmund am 4.6.2002
von ALFRED ESSER

Exhibitionismus ist auch heute in unserer angeblich so aufgeklärten Zeit noch ein heikles Tabuthema. Während weibl. Exhibitionismus in unserem Land nicht nur toleriert - bei heterosexuell veranlagte Männer sogar freudig begrüßt - wird dagegen männl. Exhibitionismus geächtet und ungerechtfertigt kriminalisiert.

Daher wurde zu einem Vortrag mit anschließender Diskussion zum Thema "strafbarer Exhibitionismus" am 4.6.02 eingeladen.

Angeschrieben und eingeladen wurden aus ganz Nordrhein Westfalen alle die direkt oder indirekt damit zu tun haben wie : Polizei, Staatsanwaltschaft, Richter, forensische Einrichtungen, Bewährungshelfer, Psychologen, Therapeuten, Beratungsstellen, Frauengruppen, Betroffene, Interessierte und die Medien.

Da laut Anklageschrift die Strafverfolgung eines männl. Exhis von besonderem öffentlichem Interesse sein soll, hätten wir als Veranstalter die Westfalenhalle mieten müssen - wenn, dieses öffentliche Interesse zutreffen würde.

Tatsächlich aber kamen gerademal ca 30 Personen, darunter waren fast die Hälfte Betroffener (sogar aus Hannover und Köln kamen sie angereist) zu unserem Gruppenraum im Gesundheitsamt - Nebenstelle in der Bornstraße. In weiser Voraussicht hatten wir schon damit gerechnet, dass nur wenige der Eingeladenen den Mut aufbringen werden sich mit der Problematik objektiv und sachlich auseinanderzusetzen.

Doch die Wenigen die den Weg zu uns fanden, bereuten ihr Kommen nicht. Denn der Vortrag des bekannten sexualtherapeuten Dr. Peter Niehenke aus Freiburg hatte es in sich und stand folgerichtig unter dem Motto "Heuchelei und Doppelmoral" der Gesellschaft gegenüber dem männl. Exhibitionismus.

Nach dem ca 30 Min. Vortrag, der um 19°° Uhr begann, wurde eine lebhafte und interessante Diskussion geführt, die bis Mitternacht andauerte.

Ziel dieser Veranstaltung war - der Öffentlichkeit die sexuelle Neigung / Ausrichtung wie Exhibitionismus ( die sexuelle Lust am Zeigen ) bezeichnet werden kann etwas näher zu bringen und dabei Vorurteile, Klischees , unsinnige Ansichten zu korrigieren und richtig zu stellen. Durch jahrelanger Falschdarstellung und der teilweise noch großen Verklemmtheit unserer Nation, ist eine Richtigstellung der Fakten allerdings eine mühselige und kampfbetonte Angelegenheit. Auch die Medien tun sich noch schwer, objektiv und sachlich darüber zu berichten, wobei wir mit dem kurzen Beitrag am nächsten Tag im WDR-Fernsehen zufrieden sein konnten. Es wurde in dem Beitrag von Fachleuten bestätigt, dass Exhis keine Gewalttäter sind und ihr Gegenüber nicht erschrecken oder Angst einjagen wollen, wie es gerne fälschlich angenommen und berichtet wird.

Es muß noch viel Aufklärungsarbeit geleistet werden, bis männl. Exhibitionismus so dargestellt und angesehen wird wie es der Realität entspricht. Ein wichtiger Schritt dabei wäre die Endkriminalisierung, damit die immer wieder auftretende Willkür und Barbarei gegenüber harmlosen Exhis nicht Tür und Tor offen steht. Letztlich käme ein Schritt der Humanität allen Beteiligten zugute.


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