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Arbeitsgemeinschaft Humane Sexualität



TAGUNG

DER ARBEITSGEMEINSCHAFT HUMANE SEXUALITÄT (AHS) ZUM THEMA
am 15.11.2003 in Mainz

Tagung "Sexualität und Recht" - 
Kurzzusammenfassung

Die Arbeitsgemeinschaft Humane Sexualität e. V. (AHS) veranstaltete am Samstag, den 15.11.2003 in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Sexualstrafrecht der Humanistischen Union (AK-S / HU) eine Fachtagung zum Thema "Sexualität und Recht" in Mainz. Die Tagung dauerte von 9 Uhr bis 18 Uhr, es kamen dabei sechs Referenten zu Wort.

Einführend referierte Prof. Dr. Fritz Sack, Universität Hamburg, zum Thema "Die neue Straflust am Beispiel des Sexualstrafrechts". Er stellte dabei dar, dass der heutige Trend, Wahlkampf mit der Forderung nach Strafrechtsverschärfungen zu betreiben, ursprünglich aus den USA gekommen ist und dort in einem Wahlkampf um einen Gouverneursposten mit Erfolg angewendet wurde. Dieser Trend wanderte dann nach Europa und Forderungen nach Strafrechtsverschärfungen kamen auch verstärkt in Frankreich, Großbritannien und auch Deutschland in der Politik auf. Dr. Fritz Sack arbeitete gleichzeitig heraus, dass der Ruf nach mehr Strafe in einem Zusammenhang mit einem zunehmenden Abbau sozialstaatlicher Zielsetzungen steht.

Dipl.-Psych. Friedrich Nolte, München, äußerte sich zum Thema "Sexualität und Massenmedien, Kindesmissbrauch und die Darstellung in den Massenmedien". Er führte an Hand der Darstellung der massiv vorverurteilenden Berichterstattung der Münchener Presse nach Festnahme eines angeblichen "Kinderschänderringes" in die Thematik ein und erläuterte, dass grundlegende journalistische Prinzipien dabei auf der Strecke blieben. Er bemängelte auch, dass fachwissenschaftliche Erkenntnisse in den Medien meist nicht dargestellt würden, weil man sich durch Skandalberichterstattung höhere Auflagen erhoffe.

Der Dortmunder Rechtsanwalt Rainald Imig referierte nachfolgend über "Exhibitionismus, Sexualität und Recht". Er stellte dabei die aktuelle Rechtslage dar und ging auf die Unsicherheit des Tatbestandes ein, die sich aus dem subjektiven Erfordernis der Belästigung ergebe. Antworten auf die Frage nach der Belästigung durch die exhibitionistische Handlung seien vielfach abhängig von der Befragungsart des Richters in der Hauptverhandlung. Darüber hinaus erläuterte Herr Imig, dass sich in Fällen der Serienverurteilung wegen vieler exhibitionistischer Handlungen auch mehrjährige Haftstrafen ohne Bewährung ergeben können und dass im Einzelfall auch die Unterbringung in der Psychiatrie erfolgen könne, die auf unbestimmte Zeit erfolgt.

Nach der Mittagspause kam als nächstes der Dozent an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Duisburg und Bundesvorsitzender der Humanistischen Union, Reinhard Mokros, zu Wort. Er beabsichtigte ursprünglich über Vortaten von Vergewaltigern zu referieren, änderte aber aus aktuellem Anlass sein Thema und äußerte sich nun über "Journalisten als Ermittler - Eingriff in das rechtsstaatliche Strafverfahren". Er fasste dabei zunächst einen zweiteiligen Stern-Artikel zusammen, der auf der Arbeit des Journalisten Manfred Karremann basierte, der jahrelang in die Pädophilen-Szene eingetaucht war, im Zusammenhang mit dessen Arbeiten war es auch zu Festnahmen gekommen. Herr Mokros kritisierte diese Art der Zusammenarbeit der Polizei mit Journalisten als nicht rechtsstaatlich, sie sei in der Strafprozessordnung nicht vorgesehen. Er bemängelte ferner die Beeinflussung möglicher Zeugen einer kommenden Hauptverhandlung durch vorhergehende journalistische Befragungen. Ferner kritisierte Herr Mokros die im Zusammenhang mit Hausdurchsuchungen erfolgende Präsentation von gefundenen Computern, Festplatten, CDs usw. als Beweismittel durch die Polizei. Herr Mokros erinnerte daran, dass diese Gegenstände aus sich heraus noch gar keinen Beweiswert haben, sondern erst daraufhin überprüft werden müssen, es handelt sich vielmehr lediglich um sichergestellte Gegenstände, die eventuell Beweismittel werden können.

Als fünfter Referent kam dann Dipl.-Psych. Michael Griesemer zum Thema "Das Konfliktfeld zwischen Psychologie und Sexualstrafrecht" zu Wort. Herr Griesemer erläuterte dabei die Schwierigkeit, wissenschaftlich exakt Zusammenhänge zwischen einer Handlung, etwa einem sexuellen Missbrauch, und irgendwann später auftretenden Schäden darzustellen. Ferner kritisierte er die Dämonisierung und Beschmimpfung von pädophilen Menschen als "Kinderschänder" durch die Medien. Herr Griesemer erläuterte, dass es sich bei der Pädophilie um eine seelische Störung laut ICD handele und es nicht angebracht sei, Menschen mit einer seelischen Störung derart zu dämonisieren, diese Menschen benötigten Hilfe, nicht aber Herabsetzung.

Zuletzt sprach der Miesbacher Rechtsanwalt Ulrich Fuchs über "Missbrauch mit dem Missbrauch in familienrechtlichen Verfahren - Versagen der Justiz?". An Hand eines Beispielfalles seiner anwaltlichen Praxis erläuterte er, wie schwer es ist, unberechtigte Missbrauchsvorwürfe, die einmal im Rahmen eines Verfahrens um das Umgangsrecht nach Trennung der Eltern entstanden sind, wieder zu entkräften.

DER AUFRUF