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... aus unserem Diskussionsforum - zusammengestellt von Alfredo
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Stand: 20.04.2003

Der nachfolgende Fragen- und Antwortkatalog gibt die wichtigsten Diskussionspunkte aus unserem Forum wieder. Allgemeine Infos zum Thema Exhibitionismus findet Ihr auch auf den Seiten der Fachgruppe Exhibitionismus der AHS sowie auf unserer Webseite unter http://www.zeigen-verboten.de

Auf dieser Seite stehen nur ein paar Stichwörter zu Themen, die häufig angesprochen werden. Es kommt immer wieder vor, dass Teilnehmer, die zum ersten Mal einen Beitrag posten, Meinungen vertreten, die bereits häufiger diskutiert wurden – manchmal auch sehr kontrovers. Das soll niemanden abhalten, im Forum  seine Frage oder sein Statement abzugeben – schließlich ist es sein oder ihr Interesse, es ist ihm/ihr wichtig und soll auch gelesen und diskutiert werden.

Die Erfahrung zeigt aber, dass bei den Diskussionen manchmal Meinungen aufeinander prallen, die sich nicht miteinander vereinen lassen. Das ist grundsätzlich auch der Sinn eines solchen Forums. Aber: Seid bitte nicht beleidigt, wenn Euch jemand antwortet und Eure Meinung nicht teilt. Kontroverse Meinungen gibt es immer, und bei einem emotional besetzten Thema wie Exhibitionismus und Sexualität gilt das noch stärker. Es ist völlig in Ordnung, wenn jemand seine Meinung vertritt und damit auch einen Appell an die anderen richtet, etwa "Liebe Leute, ich finde Exhibitionismus einfach eklig, könnt ihr das nicht in der Öffentlichkeit bleiben lassen?" oder andersherum "Frauen dürfen sich viel freizügiger geben als Männer, und weil das ungerecht ist, sollte Exhibitionismus gar nicht strafbar sein". Möglicherweise können sich diese beiden Vertreter einfach nicht einigen und versuchen trotzdem, den anderen von der eigenen Meinung zu überzeugen. Das hat schon beinahe zu regelrechten Beschimpfungen geführt.

Nachfolgend findet ihr ein paar Fragen und Themen, die oft gestellt wurden und die bisher manchmal sehr kontrovers diskutiert wurden. Ihr seid willkommen, Eure Meinung dazu zu äußern, aber bitte, bitte, seid nicht beleidigt, wenn mal einer eine völlig kontroverse Meinung dazustellt.

Man kann auch nicht immer entscheiden, wer nun rational oder irrational argumentiert. Auch emotional vorgebrachte Argumente können eine sehr rationale Basis haben. Und manchmal sind auch völlig gegensätzliche Meinungen gleichermaßen rational, gründen sich aber auf bestimmte Grundansichten und Voraussetzungen, die einfach nicht miteinander vereinbar sind. Das Problem liegt dann nicht in der logischen oder unlogischen Begründung, sondern in den Voraussetzungen. Diese Voraussetzungen sollte man in der Diskussion klären, damit man genau weiß, was der andere meint und warum er bei seiner Meinung bleibt, aber manchmal bleibt eben jeder bei seinen Voraussetzungen.

Hier nun die angekündigten Kommentare zu häufig gestellten Fragen und zu häufig geführten Diskussionen. Bitte beachtet, dass es sich bei den juristischen Fragen hier um Erfahrungswerte betroffener Exhibitionisten handelt, und nicht um eine verbindliche Rechtsberatung. Was für einen bestimmten Betroffenen gilt, muss für einen anderen noch lange nicht gelten. Unterstrichene Sätze oder Wörter sind Verweise (Links) zu anderen Seiten, die sich auf den jeweiligen Begriff beziehen. Auf Mausklick öffnet sich diese Seite. Die roten Pfeile unterhalb einer jeden Rubrik führen auf Mausklick zurück in die Themenübersicht.

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Themenübersicht
(bitte entsprechende Rubrik anklicken)

 

Wann bin ich ein Exhibitionist, was ist ein Exhibitionist?

Das ist Definitionssache. In der öffentlichen Meinung und nach Ansicht der (Justiz)behörden:

Ein Exhibitionist ist jemand, der sexuellen Gefallen daran findet, anderen seine Geschlechtsteile zu zeigen. Meistens unterstellt man Exhibitionisten, dass sie dies gewohnheitsmäßig tun und unter Umständen regelrecht auf dieses Verhalten fixiert sind. Das kann so weit gehen, dass der Exhibitionist sich zeigen muss oder gar so weit, dass er nur in dieser Form sexuelle Befriedigung findet. Ob diese Verhaltensweise zwanghaft, krankhaft, pervers oder eine sexuelle Vorliebe wie Hetero- oder Homosexualität ist, ist umstritten und einer der häufigsten Streitpunkte in unserem Forum.

Exhibitionismus ist nicht identisch mit FKK - obwohl möglicherweise auch manche FKK-ler eine exhibitionistische Ader haben können.

Werden Exhibitionisten zu Vergewaltigern?

Ein klares Nein. In der Öffentlichkeit und bei der Justiz hält sich hartnäckig das Vorurteil, das Exhibitionismus die Vorstufe für eine Karriere zu gewaltsamen sexuellen Übergriffen sei. Oft werden Zahlen genannt, dass ca. 15-25 Prozent der vorbestraften Exhibitionisten später zu gewaltsamen sexuellen Übergriffen übergehen. Das ist aber die falsche Art, diese Zahlen zu interpretieren. Eher ist es so, dass Vergewaltiger oder Kindesmissbraucher gelegentlich zwar auch schon exhib. Handlungen begangen haben, aber nicht dadurch zu Vergewaltigern geworden sind. Bei diesen Menschen ist ein Gewaltpotenzial vorhanden und ausgebrochen, das beim Exhi nicht vorhanden ist. Der Exhi will einfach nur gesehen werden und will in den allermeisten Fällen keinen Schrecken hervorrufen, sondern gefallen. Es ist sehr umstritten, ob nicht tief im Inneren oder im Unbewussten des Exhis eine gewisse Aggressivität schlummert, die ihn dazu treibt, sich Frauen zu zeigen, ohne sie vorher zu fragen. Selbst wenn dem so wäre, haben Exis dann immer noch eine deutliche Hemmschwelle, die sie von physischer Gewalt abhält, meist sogar abstößt. (Jemand, der oft herumbrüllt und aggressiv wirkt, ist deswegen ja auch noch lange kein Schläger; und wer mit 14 im Laden ein Überraschungsei geklaut hat, überfällt mit 30 noch lange keine Banken.)

Wie schädlich ist Exhibitionismus für die Betrachterinnen?

Dies ist einer der umstrittensten Punkte im Forum. Es gibt die Studie von Michael Baurmann im Auftrag des BKA, die besagt, dass es selbst bei Kindern und Jugendlichen nicht zu psychischen Schäden oder Schocks gekommen ist, wenn sie einem Exhibitionisten begegnet sind. Natürlich ist immer möglich, dass der Exhibitionist an eine Frau gerät, für die das Erlebnis tatsächlich einen großen Schock darstellt oder die tatsächlich befürchtet, dass der Exhibitionist zu weitergehenden Taten im Stande wäre. Das kann der Exhibitionist leider vorher nicht wissen. Natürlich ist für eine Frau eine Situation um so bedrohlicher, je mehr sie die Möglichkeit von Übergriffen befürchten muss - etwa alleine nachts auf einer einsamen Strasse, alleine im Wald oder so. Viele Exhibitionisten bspw. in unserem Forum versuchen daher, derartige Situationen zu vermeiden und zeigen sich bspw. nicht an derartigen Orten, sondern eher an belebteren Stellen oder mit einer gewissen räumlichen Distanz (andere Straßenseite, durch ein Fenster, am gegenüberliegenden Flussufer o.ä.).

Die Erfahrung der meisten Exhibitionisten zeigt, dass ein tatsächlicher Schock eher selten zu beobachten ist. Die unmittelbaren Reaktionen, die der Exhibitionist erlebt, sind meistens demonstratives Desinteresse oder leicht genervte Ablehnung, manchmal auch Interesse oder Amüsiertheit und gelegentlich auch Empörung oder Ekel. Diese Formen der Empörung oder Ekel sind aber noch nicht das gleiche wie ein Schock. Meistens scheinen sie sich eher auf der Ebene abzuspielen, wie Frauen über einen Mann empört sind, der sie penetrant anbaggert und trotz Ablehnung nicht in Ruhe lässt oder wie man sich vor einem Betrunkenen ekelt, der einen in der Straßenbahn anpöbelt.

Natürlich kann der Exhibitionist nicht in seine BetrachterInnen hineinsehen, aber einige der Frauen, die sich in diesem Forum ablehnend zu Exhibitionismus geäußert haben, sagen selbst, dass sie eben nicht schockiert waren, sondern eher diese Form von Ekel oder Empörung verspürt haben. Betrachtet man manche Zeuginnenaussagen bei der Polizei genauer, so erhält man manchmal auch folgenden Eindruck: Die Frauen haben eine Anzeige gemacht, weil sie wussten, dass Exhibitionismus strafbar ist, und dachten, sie wären nun auch verpflichtet, das anzuzeigen. Zwar waren sie tatsächlich irgendwie empört oder angeekelt, aber nicht tiefgehend schockiert. Erst auf die Frage der Polizei: "Sie waren doch sicherlich schockiert?" steht dann im Protokoll schlicht: "Ja." Im übrigen ist es schon vorgekommen, dass Frauen selbst auf die Frage der Polizei, ob sie eine Anzeige erstatten wollen, mit "Nein" geantwortet haben, weil sie die Handlung nicht so schlimm, unter Umständen sogar eher lustig oder harmlos gefunden hätten.

Wie reagieren Betroffene?

Wie die Betroffenen reagieren, hängt oft von den näheren Umständen ab. Verständlicherweise reagieren besonders Frauen eher verängstigt, wenn sie alleine an einer einsamen Stelle einen Exhibitionisten sehen. Meist ist es aber eher Desinteresse, leichte Genervtheit, manchmal Ekel oder Empörung, manchmal aber auch Amüsiertheit oder Interesse. Es scheint so, als könnte man sagen: Je unbedrohlicher eine Situation aussieht und je mehr Freiheit die BetrachterInnen haben, genauer hinzusehen oder wegzusehen, desto weniger fühlen sich die BetrachterInnen bedroht, verletzt oder empört. Natürlich gibt es immer auch Ausnahmen, etwa Mitbürger, die bereits einen nackten Mann als empörend ansehen, wenn er irgendwo nackt badet oder in der Sonne liegt, wo FKK nicht allgemein üblich ist.

Ist Exhibitionismus eine Belästigung?

Auch das ist sehr umstritten. Manche Exhibitionisten führen gerne folgende Argumente an:

  1. Es gibt sehr viele Belästigungen, die nicht strafbar sind, warum also gerade Exhibitionismus?
  2. Früher wurden bestimmte sexuelle Lebensformen wie Homosexualität als empörend angesehen (und waren zum Teil auch strafbar), was sich aber mit zunehmender sexueller Toleranz geändert hat. Warum soll also Exhibitionismus so empörend sein?
  3. Es gibt in unserer jetztigen Gesellschaft nicht mit Strafe verfolgten Exhibitionismus an allen Orten - im Fernsehen, beim CSD und der Love Parade und bei sich sehr freizügig kleidenden Frauen. Zum einen ist der Paragraph 183 STGB ungerecht, weil er sich nur auf Männer bezieht. Zum anderen stellt sich die Frage, worin sich der öffentliche Exhibitionismus von den Handlungen unterscheidet, bei denen ein Mann sich öffentlich nackt zeigt, eine Erektion hat oder bekommt oder gar onaniert.
  4. Exhibitionismus ist eine sexuelle Präferenz, bei der niemand zu größerem Schaden kommt. Dass sich manche dennoch darüber empören, besagt noch nicht, dass exhibitionismus deshalb strafbar sein sollte. Es gibt immer noch Menschen, die sich über Homosexuelle in der Öffentlichkeit empören oder das eklig finden, oder es empörend finden, wenn der/die NachbarIn häufig wechselnde Sexualpartner haben, was ja auch alles nicht strafbar ist. Eine wirklich aufgeklärte und konsequent tolerante Einstellung zu Sexualität sollte daher auch Exhibitionismus tolerieren oder zumindest nicht mehr unter Strafe stellen. Dies gilt besonders, wenn man berücksichtigt, dass es in unserer Gesellschaft bereits andere exhibitionistische Formen an allen Orten gibt, z.B. Talkshows, Klatsch- und Sexmagazine im Fernsehen, freizügige Kleidung, Strip-Events etc.

Diejenigen, die Exhibitionismus ablehnen oder als Belästigung empfinden, argumentieren meist:

  1. Exhibitionismus bedeutet, dass jemand ungefragt und möglicherweise unerwünscht mit der Sexualität von jemand anders konfrontiert wird. Da Sexualität aber etwas sehr Intimes ist, über das jeder selbst bestimmen soll, liegt das Problem beim Exhibitionismus darin, dass nicht gefragt wird. Es liegt also eine Grenzverletzung vor, bei der jemand ungefragt die persönliche Intimitätsgrenze einer anderen Person überschreitet.
  2. Was am Exhibitionismus stört, ist dass die BetrachterInnen unfreiwillig sehen müssen, dass jemand vor ihren Augen (also in gewisser Weise mit ihnen) Sex hat, obwohl sie das nicht wollen. Außerdem fühlen sie sich in gewisser Weise angebaggert, und zwar auf eine unangenehme Weise. Das hat sowohl einen grundsätzlichen als auch einen graduellen Aspekt. Grundsätzlich ist es den BetrachterInnen unangenehm, nicht gefragt zu werden, ob sie jetzt und mit dieser Person eine Art sexuellen Kontakt haben möchten. Graduell ist es für sie ein wichtiger Unterschied, ob ein Mann sie nett anspricht und Komplimente macht oder gleich sein Glied präsentiert. Dieser Schritt geht ihnen eindeutig zu weit.
  3. Für manche ist Exhibitionismus schlicht eine "Schweinerei". Dahinter stecken wohl verschiedene Motive. Bestimmte Formen von Sexualität werden immer noch von weiten Teilen der Bevölkerung als Schweinerei angesehen, zumindest, wenn es irgendwie in der Öffentlichkeit stattfindet oder an die Öffentlichkeit gelangt. Manche werfen auch Exhibitionisten und Vergewaltiger in einen Topf, so dass Exhibitionisten eben "Schweine" seien, weil sie als "Beinahe-Vergewaltiger" angesehen werden. Manche haben auch eine Art "Law and Order"- Mentalität, d.h. sie sehen alles als falsch und verwerflich an, was gegen irgendein Gesetz verstößt, ohne zu hinterfragen, ob das Gesetz noch sinnvoll oder zeitgemäß ist. Und da der Exhibitionismus strafbar ist, muss er eben auch bestraft werden. Damit ist der Exhibitionist schon mal als Straftäter abgestempelt, was bereits ein großer Makel ist. Dazu kommt dann die Vorstellung, das strafbare sexuelle Handlungen grundsätzlich besonders schlimm seien, eben "Schweinereien".
  4. Manche bewerten Exhibitionismus als Form sexueller Übergriffe. Einige psychologische Theorien gehen davon aus, dass fast alles, was Männer mit Frauen tun, eine Form von Machtstreben oder Gewalt sei. Dabei wollen Männer Frauen beherrschen oder ihnen ihren Willen aufzwingen. Gerade Sexualität wird dabei als Machtmittel eingesetzt, um Frauen zu Opfern zu machen, einzuschüchtern oder zu demütigen, damit sich der Mann als dominant erleben kann. Der Exhibitionismus soll demnach auch eine solche Form sexueller Übergriffe sein, bei der Männer ihre Macht über Frauen demonstrieren oder ihr Bedürfnis nach Macht befriedigen wollen. Auch ohne diese psychologische Theorie im Hintergrund wird Exhibitionismus als sexueller Übergriff angesehen. Es wird eben alles als Gewalt angesehen, was nicht freiwillig geschieht, also auch Exhibitionismus.
  5. Einige Frauen argumentieren auch, dass sie das männlliche Geschlechtsteil an sich nicht für schön halten und gar nicht sehen wollen. Wenn es aber nur um "Schönheit" geht, ohne dass Angstgefühle, Verletzung der Intimsphäre o.ä. eine Rolle spielen, ist eine Diskussion eher überflüssig, da "Schönheit" im Alltag bekanntlich Ansichtssache ist.

Diskussionen um diese Punkte haben bisher zu keiner Einigung geführt. Trotzdem ist es wohl wichtig, sich die jeweils anderen Standpunkte genauer anzusehen, ohne gleich auf die Palme über so viel Uneinsichtigkeit zu gehen - bei wem auch immer. ;-)

Ist die Strafbarkeit von Exhibitionismus noch zeitgemäß, angemessen?

Das hängt unter anderem davon ab, wie man die Schädlichkeit von Exhibitionismus für die BetrachterInnen einschätzt; wie sehr man Exhibitionismus als Verstoß gegen die öffentliche Moral betrachtet; ob man das Recht der Betrachterinnen auf "sexuelle Selbstbestimmung" oder die Neigung der Exhibitionisten höher bewertet und davon, wie man grundsätzlich zum Strafrecht steht. Wer etwa meint, dass die meisten BetrachterInnen wirklich einen Schock erleiden, dass sie in ihrer sexuellen Intimität so nicht behandelt werden sollten und auch grundsätzlich meint, dass alle Straftäter (d.h. alle, die gegen ein bestehendes Gesetz verstoßen, egal, wie sinnvoll es ist) bestraft werden sollten, wird wohl kaum davon abzubringen sein, dass auch Exhibitionisten weiter strafrechtlich verfolgt werden sollten. Andererseits behandelt der Paragraph 183 StGB Männer und Frauen ungleich, ist der Schock meist gar nicht so groß und stehen die Konsequenzen, die eine Verurteilung für Exhibitionisten zur Folge haben, in keinem Verhältnis zu dem tatsächlichen oder vermeintlichen Schaden der BetrachterInnen.

Es gibt auch den Vorschlag, Exhibitionismus nicht ganz straffrei zu lassen, aber als Ordnungswidrigkeit einzustufen. Damit würde man denjenigen, die sich tatsächlich belästigt fühlen, gerecht, da ja der Exhibitionist eine Geldbuße bezahlen muss, ohne dass die Exhibitionisten gleich ihren Job, ihre Beziehung und ihre Freunde verlieren oder gar ins Gefängnis müssen.

Übrigens sieht der Gesetzgeber keine Notwendigkeit, die Ungleichbehandlung von Frauen und Männern im § 183 STGB zu beheben. Siehe: http://lexetius.com/2001/10/29

Welche moralischen und gesellschaftlichen Probleme gibt es bei Exhibitionismus?

Hier ein bisschen "Gesellschafttheoretisches" zum Thema. Das größte Problem ist, dass Exhibitionismus etwas mit Sexualität zu tun hat und dieses Thema trotz aller vermeintlichen Toleranz immer noch sehr emotional beladen ist. Sobald Sexualität a) nicht konventionell ausgelebt wird, b) in die Öffentlichkeit gelangt und c) etwas mit Unfreiwilligkeit zu tun hat, wird es sehr heikel, noch mehr, wenn irgendwie noch ein Gesetz auch nur verletzt sein könnte. Viele meinen, dass Nackheit in der Öffentlichkeit grundsätzlich verboten sei - in Wirklichkeit ist bloße Nacktheit ohne erkennbare sexuelle Absicht oder Handlung allenfalls eine Ordnungswidrigkeit.

  1. Strafrecht und öffentliche Moral. Das Strafrecht hat unter anderem den Sinn, die Bürger vor einigen Übergriffen und Verletzungen ihrer Rechte, ihrer Person, ihres Hab und Guts und ihres körperlichen und seelischen Wohlergehens zu schützen. Dabei konzentriert sich der Gesetzgeber auf bestimmte Taten, von denen er meint, dass sie aus Sicht der Betroffenen besonders wichtig sind und wo der Staat die Möglichkeit hat, irgendwie einzugreifen. So kann der Staat das Eigentum jeder Person schützen, indem er Diebstahl unter Strafe stellt, andererseits kann er bspw. geistige oder psychische Verletzungen nur in bestimmten Fällen ahnden, z.B. als öffentliche Beleidigung. Wer die Ehe bricht, verletzt und beleidigt seinen Ehepartner auch, was der Staat aber als Privatsache ansieht und nicht unter Strafe stellt. Was strafbar ist und was nicht, das beurteilt der Gesetzgeber unter verschiedenen Gesichtspunkten. Zum einen fragt er, ob eine Handlung ein bestimmtes Rechtsgut verletzt - z.b. das Eigentumsrecht oder das Recht auf Selbstbestimmung. Zum anderen fragt er, ob dieses Rechtsgut in der öffentlichen Meinung oder der öffentlichen Moral auch als schützenswert angesehen wird, oder ob sich die öffentliche Moral vielleicht geändert hat. Manchmal wird ein Gesetz dann verändert, gestrichen oder neu eingeführt. Die öffentliche Moral entspricht aber nicht unbedingt der Mehrheitsmeinung der Bevölkerung. So kann der Gesetzgeber zu der Einsicht gelangen, dass es moderner, aufgeklärter und sinnvoller ist, wenn kleinere Vergehen mit neuen Methoden wie Wochenendarrest geahndet werden, auch wenn die Bevölkerung am liebsten alle Straftäter pauschal lange hinter Gittern sähe.
  2. Frauen und Opfer. Der Verfasser dieser FAQs hier ist zwar kein Jurist, aber "Kulturwissenschaftler". Manches ist also nicht ganz juristisch einwandfrei, bezieht sich aber auf kulturelle Tendenzen, die irgendwie hinter den jetztigen Gesetzen und ihrer Anwendung stehen. Das ist natürlich manchmal schwammig, weil gesellschaftliche Prozesse oft nur schwammig zu analysieren sind. In den letzten Jahrzehnten scheint man sich in der öffentlichen Diskussion um Strafrecht, Kriminalität, Gewalt und Opfer stärker auf die Opfer zu konzentrieren. Außerdem stehen in den letzten Jahrzehnten immer stärker die Rechte und Interessen von Minderheiten im Vordergrund. Und natürlich die Rechte der Frauen. Das hat dazu geführt, dass man im Strafrecht nicht nur fragt "Ist die Handlung ‘an sich’ so schlimm, dass sie bestraft werden muss?", sondern auch "Ist es für die Opfer so schlimm, dass die Handlung bestraft werden muss?". In den USA kann es unter Umständen für eine Beleidigung oder eine sexuelle Belästigung schon ausreichen, wenn sich das angebliche "Opfer" beleidigt oder belästigt fühlt - auch wenn es sich bspw. für alle anderen um einen völlig harmlosen Scherz handelte. In Deutschland hat die Beachtung der Interessen der Opfer und der Frauen dazu geführt, dass Vergewaltigung in der Ehe (zu Recht) strafbar wurde, was der Staat vorher offensichtlich als reine Privatsache angesehen hat. (Dass es jetzt theoretisch möglich ist, dass Frauen einen Ehemann, den sie loswerden wollen, zu Unrecht beschuldigen könnten, ist ein anderes Problem, gehört aber nicht hierher.) Einerseits gibt es in unserer Gesellschaft eine zunehmende sexuelle Toleranz. Möglicherweise gibt es auch immer mehr Frauen als früher, die einen Exhibitionisten als harmlos erkennen und seine Aktion vielleicht sogar interessant finden. Demnach wäre Exhibitionismus nicht mehr so schlimm angesehen wie früher. Andererseits konzentriert man sich jetzt stärker auf diejenigen, die sich tatsächlich empfindlich belästigt fühlen. Deswegen wird (möglicherweise) Exhibitionismus noch weiter strafbar bleiben. Außerdem erleben wir in Deutschland in den letzten Jahren ein zunehmendes Interesse der Medien an sexuellen Straftaten jeglichen Grades. Je stärker die Bevölkerung für Vergewaltigung, Sexualmord und Kindesmissbrauch sensibilisiert wird und je stärker der Ruf nach harten Maßnahmen dagegen wird, desto wahrscheinlicher ist es auch, dass Exhibitionisten da mit in einen Topf geworfen werden.
  3. Toleranz und ihre Grenzen. Exhibitionisten werben im Forum um Toleranz für ihre sexuelle Neigung, weil sie aus ihren eigenen Erfahrungen heraus definitiv wissen, dass nur selten wirklich negative Reaktionen wie Schock bei ihren BetrachterInnen zu beobachten sind und weil sie die in anderen Bereichen geübte sexuelle Toleranz auch für sich beanspruchen wollen. Auf der anderen Seite stehen diejenigen, denen der Exhibitionismus grundsätzlich einen entscheidenden Schritt zu weit geht. Exhibitionismus sei ein unfreiwilliger sexueller Akt, sexuelle Akte sollten aber immer freiwillig sein.

Wieso wird weiblicher Exhibitionismus toleriert und männlicher nicht?

Kann man den weiblichen Exhibitionismus (tiefer Ausschnitt, enge Hosen, kurze Röcke, Ausgehen ohne Slip etc.) mit dem männlichen vergleichen und daraus ableiten, dass Männer und Frauen vor dem Gesetz und in der öffentlichen Meinung ungerecht behandelt werden oder nicht? Hier liegt die Differenz bei den Meinungen letztlich darin, ob man die momentane gesellschaftliche Realität akzeptiert oder nicht. Es ist nun mal so, dass viele Frauen zwar freiwillig zu den Chippendales gehen, unfreiwilligen Exh. z.B. auf der Straße aber ablehnen. Daraus kann man einerseits ableiten, dass diese Realität zu akzeptieren sei und Exhibitionismus deswegen nicht in Ordnung sei, oder man kann das als Heuchelei ansehen.

Teilweise stecken da auch versteckte Klischees hinter. Das eine ist das "Männer sind Täter, Frauen sind Opfer" Klischee. Einem männlichen Exhibitionisten wird daher eher eine "Täterrolle" zugewiesen. Ein anderes ist das Klischee "Frauen sind nun mal die schöneren Wesen", so dass eine zeigefreudige Frau als schöner Anblick akzeptiert wird. Außerdem besagt das Bild der Frau in der Öffentlichkeit und in den Medien nun mal, dass Frauen ihre Reize zeigen oder andeuten sollen, so dass selbst eine nackte Frau auf der Straße heute nicht als Skandal angesehen wird. Hier ist die öffentliche Meinung wohl tatsächlich für Männer und Frauen ungleich. Da aber die meisten Mitbürger diese öffentliche Meinung sehr stark verinnerlicht haben, ist der Versuch, daran etwas zu ändern, sehr schwierig.

Welche Erklärungen/Motive gibt es für Exhibitionismus?

Psychologen und Sexualwissenschaftler haben da sehr verschiedene Ansichten. Aus Sicht der Exhibitionisten selbst geht es den wenigsten darum, jemanden zu erschrecken. Eher darum, anerkannt und/oder bewundert zu werden oder ein sexuelles Erlebnis mit einer unbekannten Person zu haben, oder möglichst viele sexuelle Erlebnisse zu haben - auch wenn man sich "nur" zeigt und keinen körperlichen Kontakt hat.

Eine häufig auftauchende Erklärung ist, dass es den Exhibitionisten um die Angst ihrer "Opfer" geht. Dabei wollen sich Exhibitionisten entweder an dieser Angst aufgeilen oder sich selbst als mächtig erleben oder als jemand, der vor Frauen keine Angst zu haben braucht, weil er ja selber Frauen Angst einjagt. Das deckt sich aber fast nie mit der Selbstwahrnehmung der Exhibitionisten. Ausnahmslos alle Exhibitionisten betonen, dass sie es als sehr unbefriedigend empfinden, wenn ihre BetrachterInnen Angst, Ekel oder Ablehnung zeigen. Was sie wollen, sind positive Reaktionen wie Interesse, Bewunderung, angelacht werden, ein wohlwollender Blick. Andere Erklärungsmodelle sagen, dass Exhibitionisten ungelöste Konflikte mit ihrem Vater oder ihrer Mutter haben. Wenn sie sich zeigen, demonstrieren sie unbewusst ihrem Vater "Sieh her, auch ich bin ein richtiger Mann, der es Frauen zeigen kann, vor dem Frauen Respekt haben, den Frauen bewundern" oder ihrer Mutter: "Sieh her, ich lasse mich von Frauen nicht dominieren, ich bin es, der hier dominant ist". Diese Modelle berufen sich auf Standarderklärungsmodelle der Psychoanalyse. Die Psychoanalyse geht davon aus, dass fast alle menschlichen Handlungen, besonders die ungewöhnlichen und/oder festen gewohnheitsmäßigen, auf derartigen ungelösten Konflikten beruhen oder dass es fast immer um den Wunsch nach Macht geht. Manchmal stimmt das ja auch, aber kaum im Zusammenhang mit der Zeigelust.

Andere Erklärungsversuche gehen von anderen ungelösten Konflikten aus, etwa Protest gegen eine sexualfeindliche Erziehung; Reaktion auf möglicherweise verdrängten sexuellen Missbrauch in der Kindheit; generelle, mitunter depressive Unzufriedenheit mit dem eigenen Leben; die Unfähigkeit, seine sexuellen Impulse zu kontrollieren. Möglicherweise erkennt sich der eine oder andere bei einem dieser Erklärungsmodelle wieder. Genaues weiß man aber nicht.

Ist Exhibitionismus eine Krankheit?

Das ist sehr umstritten. Für die meisten ist Exhibitionismus schlicht eine sexuelle Vorliebe. eine sexuelle Präferenz, Ausrichtung. Viele Exhibitionisten haben durchaus Beziehungen und in diesen Beziehungen auch eine sehr befriedigende, sozusagen "normale" Sexualität. Der Exhibitionismus gibt ihnen allerdings einen Kick, den sie bei anderen Sexualitätsformen nicht finden.

Allerdings besteht die Möglichkeit, dass für einige Exhibitionisten sich ihre Zeigelust als Zwang zeigt. Sie müssen sich einfach in bestimmten Situationen, bspw. in Stressphasen zeigen, manche auch wöchentlich oder fast täglich. Das ist eine Verhaltensweise, die ein Indiz für einen Suchtcharakter sein könnte - so ähnlich wie jemand, der so oft wie möglich neue Sexualpartner braucht und täglich jemand neues abschleppt oder zwanghaft zu Prostitutierten geht. Diese Suchtphase ist sicher aber nicht die Regel.

In der Sexualwissenschaft wird Exhibitionismus allgemein als Paraphilie (wörtlich etwa: ungewöhnliche Vorliebe) oder als Störung der sexuellen Präferenz beschrieben. Damit meint man Praktiken, bei denen jemand zwanghaft, süchtig oder suchtähnlich handelt bzw. nicht mehr die Kontrolle über seine Handlungen hat. Die Grenze zwischen "normal" und "abweichend" ist natürlich sehr unklar. Für Freud war noch Oralsex "pervers", weil das nun mal der öffentlichen Moral seiner Zeit entsprach. Wer sich einfach gerne zeigt, ohne andere in ihrer Intimität zu beeinträchtigen, und ohne dabei zwanghaft zu handeln, ist auch im sexualwissenschaftlichen Sinne nicht krank oder gestört. Leider ist mir kein wirklich gutes und überzeugendes Buch über menschliche Sexualität bekannt. Wer sich aber mit sexualwissenschaftlichen Fragen beschäftigen möchte, da gilt wohl als momentanes Standardwerk: Volkmar Sigusch: Sexuelle Störungen und ihre Behandlung. Stuttgart - New York, Thieme Verlag 2001. Hier gibt es auch Aufsätze zu "normaler" Sexualität. Eine Meinung dazu muss sich aber jeder selber bilden.

Wann muss ich in Therapie, was nutzt eine Therapie?

Therapie kann vom Gericht angeordnet werden, bspw. als Bewährungsauflage. Dann sollte man sich auch daran halten. Es ist in der Psychotherapie bekannt, dass eine Therapie unter Zwangsauflagen nur begrenzt sinnvoll ist, da ja der wirkliche Wille zur "Heilung" oder "Problemlösung" nicht aus der Person des Exis selbst kommt. Es ist auch mehr als fraglich, ob Exhibitionismus ganz "wegtherapiert" werden kann – oder sollte. Niemand würde auch auf die Idee kommen, Heterosexualität heilen zu wollen. Selbst wenn jemand sehr hart an sich arbeitet, bleibt immer eine "Restneigung", sich zu zeigen. Man kann allenfalls lernen, seine Zeigelust so weit einzuschränken, dass man nicht mehr straffällig wird. Aber es ist sehr umstritten, wie erfolgreich und wie sinnvoll das ist. Das kann hier nicht ausgeführt werden, aber man sollte in einer Therapie unbedingt ehrlich zu sich und zu seinem Therapeuten sein – der Therapeut hat schließlich eine Schweigepflicht. Wenn man schon zur Therapie muss, sollte man aber versuchen, das Beste für sich daraus zu machen, auch wenn der Exhibitionismus nicht ganz verschwindet. Man kann eine Menge für sich und über sich lernen. Ein Sonderfall: Hat man die Therapie als Bewährungsauflage und beendet man selbst oder der Therapeut die Therapie, weil einer von beiden keinen Sinn mehr darin sieht, so ist das noch kein Verstoß gegen die Bewährungsauflage. Man teilt dem Gericht mit (wenn man verpflichtet ist, dem Gericht regelmäßig derartige Mitteilungen zu machen), dass man sich um einen neuen Therapeuten bemüht und sich dann wieder meldet.

Ob man wegen Exhibitionismus freiwillig in Therapie gehen sollte, ist umstritten. Wer seine Zeigelust so auslebt, dass er nicht mit dem Gesetz in Konflikt gerät, hat eigentlich keinen Grund dazu, sich seiner sexuellen Vorliebe zu schämen. Auch sonst kann man sich grundsätzlich fragen, ob der Exhibitionist ein Problem hat, weil er etwas Strafbares tut oder die Gesellschaft, weil sie eine bestimmte sexuelle Vorliebe unter Strafe stellt. Der Punkt bei der Frage, ob man freiwillig in Therapie gehen soll, ist wohl eher der, ob man an seiner Neigung und/oder ihren Konsequenzen leidet oder nicht. Wenn man aus welchen Gründen auch immer daran leidet, dass man Exhibitionist ist, kann man in einer freiwilligen Therapie zumindest lernen, woran man da eigentlich leidet und warum. Manchmal kann das schon eine große Hilfe für das eigene Selbstgefühl sein. Das "Leiden" ensteht aber zumeist durch den Druck aus der Bevölkerung, der Justiz, nicht aus der Neigung selbst. An einer Neigung kann man nur "leiden", wenn sie definitiv als krankhaft gilt. Als krankhaft werden fälschlicherweise jedoch sexuelle Praktiken eingestuft, die von der "Normalität" abweichen, seltener in Erscheinung treten. Dies ist auch ein Grund, weshalb exhibitionistische Handlungen so sehr geächtet sind.

Sowohl die angeordnete wie die freiwillige Therapie kann von der Kasse übernommen werden, muss aber nicht. Das gilt sowohl für Kurzzeit- als auch für Langzeittherapien. Für Selbstzahler: der Kassensatz für eine Sitzung beträgt momentan (2003) 56 Euro.

Welche anderen Konsequenzen hat (strafbarer) Exhibitionismus für mich?

Solange man sich nicht strafbar macht, muss man allenfalls ein paar Witze darüber ertragen, wenn Freunde oder Bekannte mitkriegen, dass man bspw. gerne nackt in der eigenen Wohnung herumläuft. Sind es Freunde oder lockere Menschen, akzeptieren sie es meistens als eine völlig harmlose Marotte. Bekommt es allerdings die erzkonservative Dorftratsche mit, kann es natürlich sein, dass sich manche darüber empören, weil sie Nacktheit an sich schon für unanständig halten. Solange man sich nicht strafbar macht, sollte man lernen, das zu ignorieren. Ist einem natürlich die Meinung der anderen, auch die der Empörten, wichtig, wäre es wohl eher empfehlenswert, seine Vorliebe dort auszuleben, wo einen keiner kennt.

Wird man wegen Exhibitionismus vorbestraft, kann das den Verlust von Job, Freunden und Beziehung nach sich ziehen, wenn es rauskommt. Es gibt aber auch Freunde und LebenspartnerInnen, die damit leben können. Manchmal vertieft sich die Beziehung oder Freundschaft sogar dadurch. Letztlich muss jeder selbst entscheiden, ob er versucht, seine Neigung und gegebenenfalls seine Vorstrafen vor PartnerIn und Freunden zu verheimlichen oder ob er sich früher oder später dem einen oder anderen anvertraut. Wenn man bspw. sagt, dass man mal Probleme mit Exhibitionismus hatte, jetzt aber versucht, nicht mehr straffällig zu werden, kann man bei vielen auf Verständnis hoffen. Manchmal sogar dann, wenn man zugibt, dass man immer noch gefährdet ist.

 

Wann ist Exhibitionismus strafbar? 

Der Paragraph 183 STGB lautet:
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Das bedeutet: Es muss für die Betrachter und Justiz eine erkennbare sexuelle Handlung oder Motivation vorliegen. Nur nackt durch die Gegend zu laufen oder zu baden, oder beim urinieren beobachtet zu werden, ist schlimmstenfalls eine Ordnungswidrigkeit. Allerdings werden die Begriffe "Öffentlichkeit" und "Vorzeigen der Geschlechtsteile" von Polizei und Justiz gerne zu Ungunsten des Beschuldigten ausgelegt, besonders wenn dieser bereits zuvor wegen Exhibitionismus aufgefallen oder gar vorbestraft ist.

Sich nackt am Fenster zu zeigen, nackt zu baden, wo es nicht allgemein üblich ist, oder nackt Auto zu fahren sind Grenzfälle. Wer dabei keine Erektion hat, hat eigentlich gute Chancen, nicht strafrechtlich verfolgt zu werden. Bei einer Erektion oder wenn dabei gar onaniert wird (oder so tut als ob), wird es schon schwieriger.

In juristischen Kommentaren und bei Verhandlungen wird oft gefragt, ob der "Exhibitionist" Blickkontakt zu den "Geschädigten" (offizieller Gerichtsjargon) hatte. Man geht davon aus, dass ein Exhibitionist die Reaktion seiner BetrachterInnen sehen möchte bzw. durch den Blickkontakt so etwas wie eine Kontaktaufnahme auf Distanz herstellen will oder auf sich aufmerksam machen möchte.

Beispiel: Wer also an einem offiziellen Nacktbadestrand liegt und durch bloße Sonneneinstrahlung eine Erektion bekommt, aber niemanden dabei ansieht, wäre nach diesem Kriterium kein Exhibitionist, wer aber nackt ohne Erektion am Fenster steht und die PassantInnen intensiv ansieht und Blickkontakt mit ihnen hat und sich nicht abwendet, kann mit einer Anzeige rechnen.

Was ist sonst noch strafbar? 
Erregung öffentlichen Ärgernisses, Beleidigung auf sexueller Basis

Dies sind Gummiparagraphen, die besonders bei vorhandenen Vorstrafen oft zu Ungunsten des Beschuldigten ausgelegt werden. Erregung öff. Ärg. meint das Vornehmen von sexuellen Handlungen in der Öffentlichkeit, wenn sich dabei jemand gestört fühlt. Dabei sind die Begriffe "Sexuelle Handlungen" und "Öffentlichkeit" sehr wage. Als Öffentlichkeit kann so ziemlich alles gewertet werden, also auch einsame Wälder und Strände, das Auto oder das Fenster der eigenen Wohnung, wenn jemand anderes hereinsehen kann. Als sexuelle Handlungen kann ebenfalls alles gewertet werden, was irgendwie mit Sexualität zu tun hat und wobei man dem Beschuldigten eine irgendwie sexuelle Motivation unterstellen kann. Zum Beispiel: In der Bahn, im Auto, im Café etc. onanieren oder auch nur so tun als ob, auch wenn das Geschlechtsteil nicht zu sehen ist. Oder: in knallengen Radlerhosen eine zwar "bekleidete", aber doch sichtbare Erektion haben und auffällig lange vor bestimmten BetrachterInnen stehen bleiben oder vor ihnen auf und ab gehen.

Beleidigung auf sexueller Basis gehört zum Beleidigungsparagraphen. Darunter fallen bspw. Zeigen von Nacktfotos oder pornographischem Material oder sexuelle Kommentare, Aufforderungen, Gesten und Fragen.

Gibt es straffreie Formen von Exhibitionismus? 

Garantiert straffrei ist nur Nacktsein ohne Erektion an ausgewiesenen FKK-Örtlichkeiten bzw. an Orten, wo FKK momentan üblich ist. Selbst wenn man jemanden fragt, ob er/sie einen nackt sehen oder bei der Selbstbefriedigung zusehen möchte, kann das bereits als Beleidigung auf sexueller Basis angezeigt werden. Oder wenn man jemandem ohne dessen vorheriger Einwilligung Nacktfotos von sich oder pornographisches Material zeigt.

Exhibitionismus, Erregung öffentlichen Ärgernisses oder sexuelle Beleidigung sind Antragsdelikte, d.h. sie werden normalerweise nur verfolgt, wenn die Geschädigten Anzeige erstatten. Allerdings kann die Staatsanwaltschaft auch von sich aus wegen "besonderem öffentlichen Interesse" ein Verfahren einleiten, wenn sie irgendwie von einer exhibitionistischen Handlung erfährt, auch wenn die mutmaßlichen geschädigten von sich aus keine strafanzeige erstattet haben.

Bsp.: Ein unabhängiger Zeuge sieht eine exh. Handlung von fern und ruft die Polizei. Die Polizei befragt die eigentlichen Betrachterinnen und die sagen, dass sie das nicht schlimm fanden und keine Anzeige erstatten wollen. Der Zeuge, der die Polizei gerufen hat, tut das auch nicht. Folge: ohne Anzeige keine exhibitionistische Straftat, es sei denn, der Staatsanwalt meint, dass hier "besonderes öffentliches Interesse" vorliegt. In aller Regel trifft dies aber nur zu, wenn bei einer Zurschaustellung Kinder im Spiel waren.

Wie entscheidet die Justiz, ob etwas strafbar ist oder nicht?

Vorsicht: dies sind Erfahrungsberichte betroffener Exhibitionisten und keine verbindliche Rechtsberatung. Es kann immer auch anders kommen - zum Guten wie zum Schlechten.

Ist man einmal vorbestraft, kann beinahe alles, was man tut, als Exhibitionismus, Erregung öffentlichen Ärgernisses oder sexuelle Beleidigung (s.o.) ausgelegt werden. Für das Gericht sind folgende Dinge ausschlaggebend: Was ist passiert? Was hat der Beklagte bezweckt? Wie hat der/die ZeugIn reagiert? Wer ist glaubwürdiger?

Nackheit oder eine Erektion in einer Jogginghose reichen für den objektiven Tatbestand nicht aus. Es muss sich darüber hinaus jemand empört, verletzt oder verängstigt fühlen und Anzeige erstatten. Und dann muss noch bewiesen werden, dass die Nacktheit oder die Erektion sexuell motiviert war bzw. eine sexuelle Handlung stattgefunden hat.

Bsp.: Wenn jemand sich im Freibad auf der Liegewiese so umzieht, dass man sein Glied sehen kann oder mit einer Erektion in der Hose nur an jemand vorbeigeht, so reicht das (meist) noch nicht zu einer Straftat, da man hier nur schwer eine sexuelle Motivation nachweisen kann. Zieht man sich aber betont langsam um und sieht die Betrachterinnen direkt an (Blickkontakt, s.o.) oder grinst gar dabei oder bleibt mit der Erektion in der Jogginghose länger vor jemandem stehen, dann nimmt das Gericht speziell bei vorbestraften Exhibitionisten gerne eine sexuelle Motivation an. Damit ist der subjektive Tatbestand (d.h. ungefähr: die Absicht des mutmaßlichen Straftäters) erfüllt.

Andererseits: Jemand macht mit seiner Freundin ein erotisches Spielchen im Wald. Nicht gerade in einem undurchsichtigen Gebüsch, aber auch nicht direkt auf dem Weg. Ein Spaziergänger sieht das und erstattet Anzeige. Hier ist zwar der objektive Tatbestand für Erregung öffentlichen Ärgernisses gegeben, dass jemand in der Öffentlichkeit (auch ein wager Begriff) sexuelle Handlungen vorgenommen hat, aber man kann einigermaßen glaubwürdig versichern, dass man nicht wirklich die Absicht hatte, die Öffentlichkeit daran teilnehmen zu lassen. (Dieses Beispiel ist übrigens als einziges fiktiv. Alle anderen Beispiele sind wahr und auch so zur Anzeige und manchmal zur Verurteilung gelangt.)

Fazit: Gerade die Definitionen von sexueller Handlung, sexueller Motivation und Öffentlichkeit sind sehr wage. Auch wenn man sich selbst gar nicht anfasst, kann es schon als Handlung angesehen werden, wenn man zu jemandem intensiven Blickkontakt aufnimmt, vor jemandem stehen bleibt oder betont langsam vorbeigeht oder mehrfach an ihm/ihr vorbeigeht. Sobald jemand unter diesen Umständen Anzeige erstattet, hat man besonders als vorbestrafter Exhi schlechte Karten und braucht einen guten Anwalt.

Das gleiche gilt auch für Nacktfahren im Auto oder nackt am Fenster stehen. Zwar gelten im Allgemeinen das Auto und die Wohnung als geschützter Raum, aber auch hier gibt es noch einen gewissen juristischen Spielraum zu Ungunsten der Exhibitionisten, besonders dann, wenn man dabei durch Winken oder Hupen auf sich aufmerksam macht oder gar an sich herumspielt.

Was tue ich bei einer Festnahme oder Vorladung zur Vernehmung?

Man kann entweder auf frischer Tat festgenommen werden oder kurz danach, wenn die Polizei einen sucht und aufgrund der "Täterbeschreibung" wiedererkennt. Wenn man sich im Auto gezeigt hat und die "Geschädigten" sich das Kennzeichen gemerkt haben, oder wenn man gesehen wurde, wie man in ein Gebäude (Büro, Kaufhaus, Wohnung) gegangen ist, kann es auch sein, dass die Polizei einen dort abholt, das Auto anhält oder nach Hause kommt.

Bei einer solchen Festnahme darf man meistens erst mal wieder nach Hause, nachdem die Personalien festgestellt wurden. Man muss sich zu den Vorwürfen oder zur Tat nicht äußern. Weder bei der Festnahme selbst, wenn man danach gefragt wird, noch bei einer späteren Vernehmung.

Entweder nach einer Festnahme oder manchmal auch aus heiterem Himmel kann man eine Vorladung zur Vernehmung bekommen. Speziell bei vorbestraften Exhibitionisten kann es vorkommen, dass sie zur Vernehmung vorgeladen werden, weil irgend jemand einen in der Kartei bei der Polizei wiedererkannt hat. Wenn man also bei exh. Handlungen nicht festgenommen wurde, kann es trotzdem sein, dass die Betrachter einen später in der Kartei wiedererkennen. Manchmal wird man auch angeblich wiedererkannt, selbst wenn man es gar nicht war.

In einer Vorladung steht nicht unbedingt das, woran man sich selber erinnert. Bspw. schreiben Polizisten manchmal "Exhibitionismus" in die Vorladung, obwohl es sich um "Erregung öffentlichen Ärgernisses" handelt oder "Sexueller Missbrauch von Minderjährigen", weil man sich Kindern unter 14 Jahren gezeigt hat oder haben soll.

Die Vorladung auf jeden Fall beantworten (am besten schriftlich), da sonst ein Haftbefehl ausgestellt werden könnte. Am besten nur mit Anwalt erscheinen bzw. erst nach Akteneinsicht Stellung nehmen. Es ist riskant, einfach so zu einer Vernehmung zu erscheinen, selbst wenn man sicher ist, dass nichts gegen einen vorliegen kann. Wenn man Pech hat, versucht die Polizei, einem die Handlung eines anderen Exhibitionisten nachzuweisen. Wenn man nicht wirklich mit harten Fakten belegen kann, dass man als Täter nicht in Frage kommt (Arbeitszeitnachweise, Hotelrechnungen, nach denen man zur Tatzeit woanders war etc.), kann eine solche Vernehmung unangenehm werden. Schlimmstenfalls hält einen der Ermittler für besonders verstockt und beantragt einen Haftbefehl. Dann muss ein Staatsanwalt oder Richter entscheiden, ob er den Haftbefehl für gerechtfertigt hält.

Wenn einem der Anwalt fürs erste zu teuer ist oder man sicher ist, dass eine Verwechslung vorliegt, kann man erst mal selbst Akteneinsicht beantragen. Wenn man dann weiß, worum es geht, kann man sich immer noch überlegen, ob man zu einem Anwalt geht oder nicht. Handelt es sich bspw. um eine Verwechselung und kann man belegen, dass man zur "Tatzeit" woanders war (z. B. über den Arbeitszeitnachweis), so kann man der Staatsanwaltschaft einen Brief schreiben und eine Kopie des Beleges beilegen. Das kann gutgehen (und ist auch schon gutgegangen), muss es aber nicht.

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Worauf soll ich bei der Anwaltwahl achten?

Es sollte auf jeden Fall ein Strafrechtler sein. Man kann ihn auch direkt fragen, ob er Erfahrung mit Sexualdelikten hat. Zum Thema Pflichtanwalt, Prozesskostenhilfe, Rechtsschutzversicherung:

Wie lange dauert es bis zu einer Verhandlung? 

Meistens 3-8 Monate nach der Festnahme oder der Vorladung zur Vernehmung. Natürlich dauert es länger, wenn man selbst oder der Anwalt erst mal Akteneinsicht beantragt. Wenn man wirklich ohne Anwalt bei der polizeilichen Vernehmung war (oder man wurde festgenommen, hat ein Geständnis abgelegt und durfte dann wieder nach Hause), ist spätestens für die Gerichtsverhandlung ein Anwalt dringend zu empfehlen.

Was passiert bei einer Verurteilung? 
Das kommt auf die genauen Umstände an, sowie auf Staatsanwalt, Richter und Bundesland.

Einstellung des Verfahrens:  
Beim ersten Mal hat man oft noch Glück. Hat man sich bspw. völlig betrunken auf einer Party ausgezogen, kann das Verfahren gegen ein geringes Bußgeld eingestellt werden.

Geldstrafe
Unter anderen Umständen kann es eine Geldstrafe geben, wobei der Anwalt versuchen sollte, die Geldstrafe unter 89 Tagessätze zu halten. Das entspricht einer Freiheitsstrafe von (knapp) unter drei Monaten. Man darf sich dann öffentlich noch als "nicht vorbestraft" bezeichnen, diese Strafe erscheint auch nicht im Führungszeugnis.

Freiheitsstrafe
Wenn man zum wiederholten Mal verurteilt wird, droht dann doch eine Freiheitsstrafe, die aber zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Wenn in einem Verfahren mehrere exhibitionistische Handlungen verhandelt werden, bemisst sich das Strafmaß übrigens pro Tat. Für eine exhib. Handlung beträgt das Strafmaß maximal ein Jahr, meist bewegt es sich aber zwischen einem und sechs Monaten pro Tat. Man könnte also bspw. bei drei Taten zu drei mal sechs Monaten verurteilt werden, was dann auf bspw. fünfzehn Monaten heruntergekürzt werden kann – man erhält also eine Art "Mengenrabatt".

Therapieauflage:  
Spätestens jetzt erhält man oft die Auflage, an einer Therapie teilzunehmen. Manchmal muss man auch regelmäßig dem Gericht eine Bescheinigung schicken, dass man diese Therapie durchführt. Das ist zwar eine eher formale Sache, denn dem Gericht reicht es meist, wenn man eine Bescheinigung vorlegt, dass man regelmäßig zu den Sitzungen erscheint oder dass man im Einvernehmen mit dem Therapeuten die Therapie beendet hat. Man sollte sich aber auch unbedingt daran halten, diese formalen Bedingungen zu erfüllen, da es sich schließlich um Bewährungsauflagen handelt. Wird man bspw. während oder auch nach Ablauf der Bewährungsfrist erneut angezeigt, sieht es nicht gut aus, wenn das Gericht dann den Akten entnimmt, dass man die Bewährungsauflagen nicht ernst genommen hat. Man gilt dann schnell als unglaubwürdig oder als jemand, der sich nicht ernsthaft mit seinem "Problem", wie es die Behörden sehen, auseinandergesetzt hat.

Arbeitgeber:  
Eigentlich erfährt der Arbeitgeber nichts von einer Verurteilung, es sei denn man ist Beamter. Zumindest schickt das Gericht keine Nachricht an den Arbeitgeber. Bewirbt man sich aber auf eine neue Stelle, gibt es Arbeitgeber, die ein Führungszeugnis verlangen.

Worauf muss ich vor und während der Verhandlung achten?

Das muss natürlich mit dem Anwalt abgesprochen werden. Wenn man es wirklich war und an dem Vorgang auch nicht viel zu interpretieren ist, kann es günstiger sein, tatsächlich vor der Verhandlung ein Geständnis einzureichen. Dann werden bspw. die ZeugInnen gar nicht erst eingeladen, was psychologisch den Verlauf der Verhandlung wesentlich angenehmer macht. Andererseits sollte man den Interpretationsspielraum so voll ausschöpfen, wie es geht und der Anwalt, der den Richter und den Staatsanwalt kennen sollte, für sinnvoll hält. Generell sollte man so glaubwürdig sein wie möglich, d.h. nichts vorspielen, was man nicht wirklich ist und nicht vermitteln kann. Das sollte aber im Einzelfall der Anwalt einschätzen können.

Ob ein psychologisches Gutachten erstellt werden muss oder soll, kann sowohl durch das Gericht angeordnet als auch vom Beklagten angeregt werden. Beim ersten Mal ist das meist eher nicht nötig, kann aber sinnvoll sein, wenn man zum wiederholten Mal vor Gericht steht. Auch das einzuschätzen ist Aufgabe des Anwalts.

Was steht im Führungszeugnis? 
Wozu dient ein Führungszeugnis?

Es gibt zwei verschiedene Führungszeugnisse. Eins, das man z.B. Arbeitgebern vorlegen muss, wenn man sich bewirbt. Darin stehen alle rechtskräftigen Verurteilungen ab einem bestimmten Strafmaß, nämlich Verurteilungen zu Geldstrafen von mehr als 89 Tagessätzen (=mehr als 3 Monatsgehälter) und alle Freiheitsstrafen, egal ob mit oder ohne Bewährung. Diese Einträge werden nach bestimmten Fristen gelöscht, und zwar bei kleineren Vergehen nach 5 Jahren nach der letzten Verurteilung, bei schlimmeren Verurteilungen erst nach 10 Jahren oder später.

Das andere ist die komplette Übersicht aus dem Bundeszentralregister. Diese wird angefordert, wenn man sich im öffentlichen Dienst oder als Beamter bewirbt. Hier stehen auch die kleineren Geldstrafen drin und es wird nicht so schnell gelöscht.

Beides darf offiziell niemand ohne das Einverständnis der betroffenen Person einsehen - außer natürlich Polizei, Staatsanwalt und Richter, wenn sie sich mit einem Fall beschäftigen. Leider ist es nie auszuschließen, dass jemand im Bekanntenkreis beim Gericht oder bei der Polizei beschäftigt ist und an Informationen über einen gelangt, die er eigentlich nicht haben dürfte. Auch gibt es Auskunfteien, die irgendwie erforschen, ob man eine weiße Weste hat oder nicht.

Details zum Führungszeugnis unter:

 

 



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